Ein Sicherheitsbeauftragter oder kurz Sibe ist eine vom Unternehmer benannte Person, die den betrieblichen Arbeitsschutz ehrenamtlich im eigenen Arbeitsbereich unterstützt. In der Praxis finden häufig auch Begriffe wie Arbeitsschutzbeauftragter oder Arbeitssicherheitsbeauftragter Verwendung.
Der Sibe agiert als Vertrauensperson für die Kollegen und hilft dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Da Sicherheitsbeauftragte direkt in die Arbeitsprozesse eingebunden sind, können sie Mängel und Unfallrisiken oft schneller identifizieren und präventiv eingreifen, um Arbeitsunfälle zu verhindern.
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Gesetzliche Grundlagen zur Bestellung von Arbeitsschutzbeauftragten
Die rechtliche Basis für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten ist in § 22 SGB VII („Sicherheitsbeauftragte“) verankert. Dort ist festgelegt, dass Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten (unter Beteiligung des Betriebsrates) bestellen müssen.
Konkretisiert wird die gesetzliche Vorgabe des Siebten Buch Sozialgesetzbuchs durch § 20 DGUV V1 („Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“), einer Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hier ist geregelt, dass ein Arbeitgeber die Anzahl der Sibe so wählen muss, dass eine wirksame Prävention möglich ist.
Des Weiteren ist in der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) vorgesehen, dass der Unternehmer dem Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit gibt, seine Aufgaben während der Arbeitszeit zu erfüllen. Dazu gehört die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen sowie die Untersuchung von Unfällen durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger. Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben von Arbeitsschutzbeauftragten sind in der DGUV Regel 100-001 (Ziffer 4.2 „Sicherheitsbeauftragte“) angeführt.
Der Paragraf 22 Absatz 3 SGB VII garantiert zudem, dass Sibe wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden dürfen.
Warum soll es künftig weniger Sicherheitsbeauftragte in deutschen Betrieben geben?
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eine deutliche Erleichterung für kleinere Betriebe beschlossen. Ab Mitte 2026 wird die Grenze für die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit geringen Gefahren von 20 auf 50 Beschäftigte angehoben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den administrativen Aufwand für mittelständische Unternehmen zu reduzieren.
Betriebe mit höheren Unfallrisiken sind jedoch weiterhin verpflichtet, ab der Grenze von 20 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern einen Sibe zu bestellen, um weiterhin ein hohes Schutzniveau gewährleisten zu können.
Neu ab Mitte 2026:
- Unter 20 Beschäftigte: Es besteht keine Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.
- 20 bis unter 50 Beschäftigte: Eine Bestellung ist bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit vorgesehen.
- Ab 50 Beschäftigte: Es gilt eine generelle Sibe-Bestellpflicht.
Aufgrund dieser Neuregelung sollen in Deutschland gemäß einer Schätzung rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte eingespart werden.
(Quelle: Bundestagsabstimmung vom 26. März 2026 zur Änderung von Paragraf 22 SGB VII als Teil des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/3204.)
Die Gefährdungsbeurteilung als Basis für die konkrete Anzahl der Sibe
Wie viele Sibe ein Unternehmen tatsächlich benötigt, wird über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Sie dient als Grundlage, um den individuellen Bedarf an Sicherheitsbeauftragten unter Berücksichtigung der Risiken am Arbeitsplatz festzulegen.
Eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter kann dazu führen, dass ein Sicherheitsbeauftragter auch weiterhin bereits ab 20 Mitarbeitern bestellt werden muss. Auch in Betrieben in denen der Unternehmer nicht ständig vor Ort ist, bleibt die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten auch unterhalb der neuen Schwelle von 50 Mitarbeitern sinnvoll.
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen?
Die wesentliche Aufgabe eines Arbeitsschutzbeauftragten ist es, den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang überzeugt sich der Sicherheitsbeauftragte, ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden. Ein Arbeitssicherheitsbeauftragter achtet auch darauf, dass die persönliche Schutzausrüstung im Team konsequent und richtig getragen wird.
Im betrieblichen Alltag macht ein Sibe seine Kollegen auf unmittelbare Unfallgefahren oder Gesundheitsrisiken aufmerksam.
Die Aufgaben von Arbeitssicherheitsbeauftragten im Überblick
Die folgende Übersicht fasst die zentralen Aufgaben von Sibe gemäß der DGUV Information 211-042 sowie § 22 SGB VII („Sicherheitsbeauftragte“) zusammen:
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Tätigkeitsfeld |
Beschreibung der Aufgaben |
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Überwachung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) |
Überprüfung, ob die vorgeschriebene Schutzausrüstung vorhanden ist und ordnungsgemäß von den Kollegen benutzt wird. |
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Unfallprävention vor Ort |
Aktives Hinweisen auf Unfallgefahren sowie Gesundheitsrisiken für die Versicherten im jeweiligen Arbeitsbereich. |
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Unterstützung bei Begehungen |
Teilnahme an Betriebsbesichtigungen sowie an Untersuchungen von Unfällen durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger. |
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Kommunikation und Beratung |
Motivation der Mitarbeiter zu sicherem Verhalten sowie Aufklärung über die richtige Nutzung von Schutzvorrichtungen. |
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Meldung von Mängeln |
Weitergabe von Informationen über Defekte an Schutzsystemen oder festgestellte Gefahrenquellen an die zuständigen Vorgesetzten. |
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Kooperation im Arbeitsschutz |
Enges Zusammenwirken mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt gemäß § 20 Absatz 4 DGUV Vorschrift 1. |
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Arbeitsschutzausschuss (ASA) |
Mitwirkung in den vierteljährlichen Sitzungen des ASA, um Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. |
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Unterstützung bei Unterweisungen |
Begleitung von Sicherheitsunterweisungen für neue Kollegen oder Leiharbeitnehmer durch praxisnahe Hinweise zum Arbeitsplatz. |
Abgrenzung zwischen Sicherheitsbeauftragter (Sibe) und Sicherheitsfachkraft (Sifa)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt den gesetzlichen Rahmen für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) vor. Bei diesen Experten handelt es sich um Sicherheitsingenieure, Techniker oder Meister, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Als interne oder externe Sifa beraten sie die Betriebsleitung sowie die Führungskräfte von einer direkt unterstellten Stabsstelle aus. Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind in § 6 ASiG festgelegt.
Detaillierte Regelungen zu den Aufgaben und Einsatzzeiten im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung finden Sie in der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).
Im Gegensatz dazu nimmt ein Sicherheitsbeauftragter (Sibe) seine Aufgaben ehrenamtlich in seinem jeweiligen Arbeitsbereich wahr, zusätzlich zu seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit. In der Praxis sollten Sibe und Sifa ein Team bilden, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen auf einem hohen Level zu gewährleisten.
Ausbildung und Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte
Damit ein Arbeitsschutzbeauftragter seine vielfältigen Aufgaben richtig ausführen kann, ist eine dementsprechende Ausbildung vorgesehen: Gemäß § 20 Absatz 6 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer dem Sibe die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen sowie Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Um auf dem aktuellen Stand der Technik sowie der Gesetzgebung zu bleiben, wird neben der Grundausbildung eine Auffrischung der Kenntnisse alle 3 bis 5 Jahre empfohlen.
Die Dozenten der Arbeitssicherheit.GmbH führen dazu eintägige Sicherheitsbeauftragter Schulungen durch, die online oder auf Anfrage deutschlandweit vor Ort im Unternehmen stattfinden. Unser Angebot deckt sowohl die Erstausbildung für Sibe als auch spezifische Auffrischkurse für bereits tätige Sicherheitsbeauftragte ab.
FAQ: Häufige Fragen zum Sicherheitsbeauftragten
Kann man als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld verlangen?
Die Ausübung der Funktion als Sicherheitsbeauftragter erfolgt ehrenamtlich und zusätzlich zur regulären Tätigkeit. Ein Grund, warum es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung oder eine zusätzliche monatliche Zulage gibt.
Der Gesetzgeber stellt jedoch sicher, dass Sicherheitsbeauftragten kein finanzieller Nachteil entsteht. In § 23 Absatz 3 SGB VII („Aus- und Fortbildung“) ist geregelt, dass das Arbeitsentgelt für die Zeiten weiterläuft, in denen Sibe Schulungen besuchen oder ihren Aufgaben im Betrieb nachkommen.
Eine über das Grundgehalt hinausgehende Vergütung ist also eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In manchen Unternehmen werden für das Engagement Einmalzahlungen oder Sachprämien gewährt. Langfristig betrachtet, bieten das neue Wissen und die übernommene Verantwortung als Sibe jedoch eine bessere Ausgangslage für Gehaltsverhandlungen im Hauptberuf.
Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter im Betrieb zum Sibe bestellt werden. Die Auswahl trifft der Unternehmer. Es ist vorteilhaft, wenn die Person über langjährige Betriebserfahrung verfügt und im Team anerkannt ist. Da die Funktion auf Freiwilligkeit beruht, ist ein Interesse an Themen der Gesundheit ebenfalls kein Nachteil. Führungskräfte mit Weisungsbefugnis kommen für diese Aufgabe aber nicht infrage, da die Unabhängigkeit gegenüber den Kollegen erhalten bleiben muss.
Besteht eine persönliche Haftung für den Sibe?
Ein Arbeitsschutzbeauftragter trägt keine rechtliche Verantwortung für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Diese Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber sowie den zuständigen Führungskräften. Da der Sibe eine beratende Funktion ohne Anweisungsbefugnis ausübt, entsteht für ihn kein erhöhtes Haftungsrisiko. Er unterstützt die Unfallverhütung durch Beobachtung sowie Hinweise, ohne persönlich für Unfälle einzustehen.
Wie erfolgt die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten?
Die Benennung erfolgt schriftlich durch den Unternehmer. Dabei ist die Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates gesetzlich vorgesehen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII). Es ist üblich, die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten mit einer Ernennungsurkunde zu dokumentieren. Nach der Ernennung wird die gesamte Belegschaft über die neue Ansprechperson informiert, was häufig über einen Aushang geschieht.
Was kostet die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?
Die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen hängen vom jeweiligen Bildungsanbieter ab. Berufsgenossenschaften bieten Seminare an, bei denen die Gebühren durch die Versicherungsbeiträge gedeckt sind. Private Anbieter wie Arbeitssicherheit.GmbH ermöglichen eine zeitnahe Durchführung der Schulung ohne lange Wartezeiten. In diesem Fall übernimmt das Unternehmen die Kursgebühren. Mehr zu den Kosten für eine Sibe Ausbildung durch die Dozenten der Arbeitssicherheit.GmbH erfahren Sie auf unserer Seite Sicherheitsbeauftragter Schulung.
Wie viel Zeit nimmt die Tätigkeit im Betrieb in Anspruch?
Es gibt keinen gleichbleibenden Zeitaufwand pro Woche oder Monat, da die Aufgaben eines Arbeitssicherheitsbeauftragten während der Arbeitszeit durchgeführt werden und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sind. Der Umfang richtet sich nach der Art der Gefährdungen sowie der Größe des Arbeitsbereichs. Gemäß Paragraf 20 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer dem Sibe die Gelegenheit zu geben, seine Aufgaben angemessen zu erfüllen.
Besteht für Sicherheitsbeauftragte ein besonderer Kündigungsschutz?
Für diese Funktion ist kein spezieller Kündigungsschutz vorgesehen, wie er für Mitglieder des Betriebsrates existiert. Es greift jedoch ein Benachteiligungsverbot nach Paragraf 22 Absatz 3 SGB VII. Demnach darf ein Arbeitssicherheitsbeauftragter wegen der Ausübung seiner Tätigkeit keine Nachteile bei der beruflichen Entwicklung oder beim Entgelt erfahren.
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Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen sowie Berufskrankheiten im Betrieb. Mit der Anpassung der gesetzlichen Schwellenwerte Mitte 2026 rückt die individuelle Gefährdungsbeurteilung noch stärker in den Fokus, um den Bedarf an Sicherheitsbeauftragten präzise bestimmen zu können.
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