Cobots und Industrieroboter: Gefahren und Arbeitssicherheit in der Industrie

Das Bild zeigt einen Arbeiter an einem Tisch mit einem Laptop vor sich. Daneben steht ein übergroßer Industrieroboter.

Cobots und Industrieroboter im Betrieb – das Wichtigste zusammengefasst:

  • Cobots (kollaborierender Roboter) und Industrieroboter unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ab 2027 der EU-Maschinenverordnung (EU).
  • Bevor Robotersysteme in Betrieb genommen oder wesentlich verändert werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend ( 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV).
  • Gefahren durch Industrieroboter entstehen vor allem bei der Wartung, Einrichtung oder bei Störungen (auch bei vorhandener Schutzeinrichtung).
  • Cobots in der Produktion arbeiten ohne trennende Schutzzäune, erfordern allerdings eine regelmäßige Risikobewertung und sorgfältig ausgewählte Schutzmaßnahmen.
  • Prüfungen nach 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind regelmäßig und auch nach Umbauten, Änderungen des Programms oder anderen Ereignissen erforderlich.
  • Die aktualisierten Normen DIN EN ISO 10218-1:2025 und DIN EN ISO 10218-2:2025 konkretisieren die Anforderungen an die Sicherheit von Industrierobotern und kollaborativen Robotern.
  • Bei korrektem Einsatz reduzieren kollaborative Roboter (Cobots) Muskel-Skelett-Belastungen Ihrer Mitarbeiter und tragen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei. Voraussetzung ist eine strukturierte und gesicherte Einführung der Robotersysteme, idealerweise durch fachliche Begleitung.

Vor nicht allzu langer Zeit galt es noch als Vision – heute sind Roboter längst fester Bestandteil der Arbeitswelt und übernehmen zahlreiche Aufgaben in Industrie und Produktion (geschichtlicher Rückblick des Arbeitsschutzes). Nach wie vor wird umfassend geforscht und es werden ständig neue Roboterentwicklungen präsentiert. Roboter werden künftig noch universeller einsetzbar sein, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und für monotone und riskante Arbeiten eingesetzt werden.

Doch während die Einsatzgebiete immer vielfältiger werden, dürfen die Gefahren von Industrierobotern nicht in den Hintergrund geraten. Bei der Mensch-Roboter-Kollaboration spielen Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes eine entscheidende Rolle zur Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter. Der Robotereinsatz in der Industrie stellt Unternehmen vor neue Anforderungen im Arbeitsschutz. Wir haben uns die Gefährdungsquellen und Vorteile, die Arbeitgeber bei der Industrieroboter- und Cobot-Einführung beachten müssen, einmal näher angeschaut.

Industrieroboter und kollaborative Roboter – Definition und Unterschiede

  Cobots vs. Industrieroboter
Kollaborierende Roboter Mit der Kurzform „Cobots“ werden Roboter definiert, die Arbeitsabläufe in direkter Zusammenarbeit mit einem Menschen umsetzen (auch Mensch-Roboter-Kollaboration oder MRK genannt).   Die Tätigkeit wird in einem gemeinsamen Arbeitsraum ausgeführt und eignet sich, um die Effizienz der Arbeitsabläufe zu steigern und ergonomische Arbeitsbedingungen zu verbessern.   Die englische Abkürzung Cobot wird zusammengesetzt aus „Collaboration“ und „Robot“. Weitere Bezeichnungen, die verwendet werden, lauten: kollaborative Robotik, Cobiotic und Corobots.  
Industrieroboter Industrieroboter werden gelegentlich auch als „Robots“ bezeichnet. Sie zeichnen sich durch Präzision und selbstständiges Arbeiten aus und werden oft in der Fertigung aber auch in vielen anderen Bereichen eingesetzt. Haupteinsatzbereich der Industrieroboter sind Arbeitstätigkeiten, die sich wiederholen.  

Einsatzgebiete von Industrierobotern und Cobots

Häufig gefragt sind sowohl Roboter in der Industrie und Logistik als auch Cobots in der Produktion. Aber auch in medizinischen Bereichen werden kollaborative Roboter vielfach eingesetzt. Die Einsatzgebiete von Industrierobotern sind vielfältig:

  • Be- und Entladen
  • Pick and Place
  • Materialhandling
  • Verpacken
  • Testen
  • Montagearbeit (Verkleben, Verschrauben, Einsetzen und Platzieren von Teilen)
  • Logistik im Betrieb
  • Transport von Materialien
  • Medizin (Diagnostik, Therapie und operative Eingriffe)

 

Kollaborative Roboter lassen sich auf verschiedene Arbeitsabläufe programmieren. Nach der Programmierung setzen die Roboter die Arbeitsabläufe intuitiv um und reagieren dabei intelligent auf ihr Arbeitsumfeld.

Auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ist die Einführung von Cobots oder Industrierobotern möglich.

Gefahren durch Industrieroboter und Cobots

  Cobot in der Montage Industrieroboter in der Schweißzelle
Beispiel Ein kollaborativer Roboter platziert ein Bauteil auf einem MontagetischAnschließend verschraubt ein Mitarbeiter die Einzelteile Der Cobot und der Beschäftigte arbeiten also direkt zusammen, und zwar ohne Schutzzaun Industrieroboter übernehmen beispielsweise Schweißarbeiten in der Produktion Während der Roboter in Betrieb ist, besteht eine Sicherung des Arbeitsbereichs durch SchutzzäuneFallen Wartungsarbeiten an, muss eine Person den geschützten Bereich betreten
Mögliche Gefahren im Sinne des Arbeitsschutzes Quetschungen zwischen Roboterarm und Werkstück sind möglichBei Fehlern in der Programmierung kann es zu unkontrollierten oder fehlerhaften Bewegungen kommenSensorstörungen: der Cobot reagiert nicht wie sonstErgonomische FehlhaltungenPsychische Belastung der Arbeitnehmer durch dauerhafte Arbeitsnähe zur Maschine Die Anlage läuft unerwartet wieder anPneumatik- oder Hydrauliksysteme speichern Restenergie Oberflächen sind noch heiß und stellen ein Risiko darBei Fehlsteuerung: hohe kinetische Kräfte
  Roboter in der Logistik Cobot in der Produktion
Beispiel Roboter (autonom, mobil) transportieren Waren innerhalb eines LagersParallel arbeiten Mitarbeiter zwischen den Regalen und sind in Bewegung Ein Cobot hebt schwere Montageteile an und hält diese, damit ein Beschäftigter Feinarbeiten durchführen kann
Mögliche Gefahren im Sinne des Arbeitsschutzes Es besteht eine KollisionsgefahrDurch z.B. Regale besteht eingeschränkte SichtGgf. StolpergefahrenMitarbeiter sind zusätzlich unter Zeitdruck und Stress Zwar werden die ergonomischen Bedingungen für den Mitarbeiter verbessert, gleichzeitig entstehen jedoch neue Gefahren durch die Nähe zum Roboterarm

Cobots sind zwar für die direkte Kooperation mit Menschen konzipiert, die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) ist jedoch trotzdem zwingend erforderlich.

Gleiches gilt für Arbeiten mit Industrierobotern – trotz Schutzvorrichtungen stellen vor allem Stör-, Einricht- und Wartungssituationen ein Risiko für Verletzungen dar. Die Einführung von Cobots in der Produktion erfordert neben technischer Sicherheit auch eine arbeitsmedizinische Bewertung der Belastung.

Gefahren durch Industrieroboter und Cobots – Jetzt professionell bewerten lassen. Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen dabei, Risiken zu erkennen, eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

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Verbessern Cobots den Arbeitsschutz?

Fehlzeiten-Report 2025

Aus wirtschaftlicher Sicht steigern sie die Effizienz in der Produktion und verbessern Qualitätsbedingungen. Darüber hinaus wirkt sich der Einsatz kollaborativer Roboter grundsätzlich positiv auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter aus. Sowohl kurz- als auch langfristige Einschränkungen des Gesundheitszustands lassen sich verbessern.

Eine Auswertung der krankheitsbedingten Fehlzeiten von Arbeitnehmern im Jahr 2024 zeigt auf, dass deutsche Arbeitnehmer im Durchschnitt weiterhin eine hohe Ausfallquote aufweisen (AOK). Auf der Grundlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der AOK-Versicherten gehören Atemwegserkrankungen, Muskel- und Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen und Verletzungen zu den vier häufigsten Erkrankungsarten.

Vorteile kollaborativer Roboter (Cobots)

An vielen Stellen lässt sich nachlesen, dass Roboter allgemein mit einer Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten in Verbindung zu bringen sind. So sind besonders einzelne Krankheitsbilder hervorzuheben, die durch die Mensch-Roboter-Kollaboration bestenfalls ganz vermieden oder abgeschwächt werden können.

Krankheitsbilder, die durch den gezielten Einsatz von Cobots reduziert oder vermieden werden Belastungen, die durch Cobots minimiert werden Belastende Tätigkeiten, die durch Cobots übernommen werden können
Muskel-Skelett-Erkrankungen, Verletzungen, Ermüdungserscheinungen Körperliche Beanspruchung durch repetitive oder riskante Arbeitstätigkeiten Das Heben schwerer LastenZusammenschrauben von TeilenMetallschweißarbeitenArbeiten in sehr engen/ schwer zugänglichen Bereichen
Schädigungen des Gehörs oder des Nervensystems Arbeiten in Umgebungen, von denen Gefährdungen ausgehen  Arbeiten die mit Staub, Lärm oder Vibrationen einhergehen
Unfälle, Verbrennungen, Vergiftungen Arbeiten in Umgebungen, von denen Gefährdungen ausgehen Arbeiten mit heißen oder scharfkantigen OberflächenKontakt mit giftigen Stoffen

Von arbeitsmedizinischer Vorsorge über die Beratung zu ergonomischen Anforderungen, die jährliche Grippeimpfung oder die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) – unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Sicherheit (Sifas) sind Ihr sicherer Partner in allen Fragen der Arbeitssicherheit.

Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Industrieroboter und Cobots

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) forscht laufend im Themenbereich „Arbeitsfeld Roboter“ – sowohl über Gefahren Industrieroboter als über kollaborierende Roboter (Cobots). Anhand der Forschungsstände werden stetig neue Richtlinien und Normen veröffentlicht, die für Hersteller und Arbeitgeber verbindlich sind.

DGUV Information 209 074

Mit der DGUV 209-074 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der betrieblichen Verwendung von Industrierobotern konkretisiert. Die umfassende Schrift soll Arbeitgebern und Akteuren im Arbeitsschutz den Zugang zu den relevantesten Aspekten bei der „Planung, Abnahme, Überwachung und Betrieb von Industrierobotern und Industrieroboteranlagen ermöglichen“ (DGUV Information 209-074).

EU-Maschinenverordnung – verbindlich ab 2027

Sowohl Industrieroboter als auch Cobots fallen unter den Anwendungsbereich der EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Diese tritt am 20. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als Verordnung betrifft sie alle EU-Mitgliedstaaten und konkretisiert vor allem die Anforderungen an Mensch-Roboter-Interaktionen (aber auch softwaregesteuerte Sicherheitssysteme).

Gefährdungsbeurteilung beim Robotereinsatz in der Industrie

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss für Arbeitsbereiche mit kollaborierenden Robotern und Industrierobotern eine Gefährdungsbeurteilung angefertigt werden. Darin müssen die Risiken, die von der Arbeit mit den Robotersystemen ausgehen, umfassend analysiert und bewertet werden. Anschließend sind Arbeitsschutzmaßnahmen festzuhalten, über die sämtliche Mitarbeiter informiert werden müssen. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, worauf Sie als Arbeitgeber bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung achten müssen.

Die Prüffristen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. In der Praxis erfolgen Sicht- und Funktionsprüfungen häufig jährlich – abhängig von Einsatzbedingungen und Gefährdungspotenzial. Prüfungen (z.B. der biomechanischen Belastungswerte) können auch notwendig werden, wenn Umbauten am Roboter durchgeführt werden oder eine Abnutzung der Bremsen und Gelenke auftritt. Gleiches gilt für Programmänderungen oder besondere Ereignisse wie Reparaturen oder Unfälle.

Industrieroboter oder Cobots in der Produktion sicher einführen oder einen vorhandenen Roboter im Betrieb ersetzen? Wir begleiten Ihren Robotereinsatz – von der Planung über die Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Gefahren Industrieroboter – Sicherheitsmaßnahmen für Cobots und Roboter

Technische Schutzmaßnahmen – Gefahren Industrieroboter

Als entscheidendes Verfahren ist hier die vorgeschriebene Risikobeurteilung nach EU-Maschinenverordnung 2023/1230 anzuführen. Entsprechend dieser Bewertung, die spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens beim Hersteller der Maschine bzw. Integrator vorliegen muss, müssen passende Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.

Je nach Anwendungsbereich der Roboteranlage entstehen unterschiedliche Gefährdungen. Zu den mechanischen Gefährdungen zählen z.B. Stoßen, Erfassen und auch Quetschen. Daher umfasst die Sicherheitsanforderung bei der Arbeit mit Industrierobotern häufig eine Zutrittsbeschränkung für den Gefahrenbereich. Eine weitere Möglichkeit ist ein kurzzeitiges Anhalten der gefährlichen Bewegung des Roboters, sodass der gefährliche Arbeitsraum von Mitarbeitern betreten werden kann (DIN EN ISO 10218 Teil 2).

Je nachdem, welcher Abstand im Gefahrenbereich eingehalten werden kann, sind Schutzzäune oder trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Zäune, Kabinen) bei der Arbeit mit Industrierobotern notwendig. Verpflichtende Regelungen zur Maschenweite oder Aussparungen für Materialein- und -ausgänge sind in DIN EN ISO 13857 festgehalten. Damit die Roboteranlagen gewartet und instand gehalten werden können, werden häufig trennende Schutzeinrichtungen installiert, die beweglich sind. Dazu zählen Klappen, Rolltore und Schutztüren.

Es gibt auch andere Varianten, zu denen die sogenannten nicht trennenden Schutzeinrichtungen, wie Schaltmatten mit ggf. Zweihandhandschaltung, Laservorhänge oder Laserscanner gehören. Werden diese Vorrichtungen verwendet, müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden, wobei die Laufzeit des Signals der jeweiligen Schutzeinrichtungen und die Nachlaufzeit des Industrieroboters berücksichtigt werden müssen (DIN EN ISO 13855). Bestehen Risiken durch optische Strahlung, muss eine zusätzliche Schutzfolie verwendet werden.

Ursprünglich waren bei der Verwendung kollaborativer Roboter (Cobots) Schutzeinrichtungen vorgesehen. Für bestimmte Arbeitsräume mit kollaborativen Robotern entfallen derartige Schutzeinrichtungen heutzutage. Stattdessen muss laufend das Risiko einer Kollision zwischen Cobot und Mensch bewertet werden.

Das Kollisionsrisiko lässt sich durch geeignete Robotersteuerung erheblich verringern, jedoch nicht gänzlich ausschließen. Das Risiko einer Kollisionsmöglichkeit zwischen Mensch und kollaborierendem Roboter muss ebenfalls in der Risikobeurteilung des Roboterherstellers enthalten sein (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und EN ISO 10218, Teil 1 und 2).

Minimieren Sie Risiken und erfüllen Sie mit unserer Hilfe alle DGUV- und EU-Vorgaben.

Häufig gestellte Fragen:

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Roboter und einem Cobot?

Cobots vs. Roboter:

Cobots erfordern die die Zusammenarbeit mit einem Menschen. Sie sind eher intuitiv und benutzerfreundlich konzipiert und eignen sich für Arbeitsplätze, bei denen Menschen sowieso eingreifen müssen. Außerdem sind Cobots so konstruiert, dass die menschliche Sicherheit an oberster Stelle steht.

Da sie mit Sicherheitsmaßnahmen und Sensoren ausgestattet sind, können sie reagieren, sobald sie mit Menschen in Kontakt kommen. Dadurch ist die menschliche Arbeit mit kollaborativen Robotern sehr sicher. Roboter dieser Art haben aus Sicherheitsgründen in der Regel eine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Industrieroboter (Roboter) arbeiten autonom und erfordern in der Regel wenig Interaktion mit einem Menschen. Sie eignen sich besonders für riskantes, repetitives und sehr genaues Arbeiten. Entgegen den Cobots können sie oft mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit arbeiten.

Ein entscheidender Unterschied ist, dass Industrieroboter in der Regel mit weniger Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sind als Cobots. Um die Gefahren, die von Industrierobotern ausgehen, zu minimieren, müssen häufig Schutzzäune angeschafft werden.

Neue Änderung DIN EN ISO 10218 Teil 1 und 2 – Was sind die wesentlichen Änderungen?

Die 2025 von der Organization for Standardization (ISO) publizierten überarbeiteten Normen heißen ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025. Einige der umfassenden Änderungen lauten:

  • Änderung und Erweiterung der Roboterdefinitionen
  • Thematik der funktionalen Sicherheit
  • Vorstellung zweier Roboterklassen I und II
  • Neue Anforderungen an die Gestaltung (z.B. Belastungssicherheit, Materialanforderungen)
  • Manuelle Betriebsart mit reduzierter und hoher Geschwindigkeit
  • Normal Stop (Maschinenstop PL b)

In die ISO 10218-2 wurde zudem die ISO/TS 15066 über kollaborative Roboter in den Anhang M &N aufgenommen. Gleiches gilt für Informationen zum Sicherheitsdesign für industrielle Roboter. Hier wurden Teil 1: Greiforgane und Teil 2: Manuelle Be-/ Entladestationen in Anhang I und J übernommen. Weiterhin wurde Anhang C überarbeitet, in dem technische Schutzmaßnahmen an Materialzufuhr- und entnahmestellen aufgezeigt werden.

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