Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Das Bild zeigt einen nachdenklichen Mitarbeiter.

GBU Psyche in Kürze:

  • Ja, Unternehmer sind zur Erstellung einer verpflichtet – die gesetzliche Grundlage stellt das Arbeitsschutzgesetz dar ( 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
  • Bereits seit 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung (kurz GBU) im Gesetz verankert. Für Arbeitgeber ist die GBU nicht nur Pflicht, sondern auch ein unverzichtbares Werkzeug, um mögliche Gefährdungen festzustellen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Erst im Jahr 2013 wurde die Gefährdungsbeurteilung um den Punkt psychische Belastung am Arbeitsplatz ergänzt.
  • Psychische Belastungen kommen in allen Arbeitsumfeldern vor – gemeint sind alle Einflüsse, die während der Arbeit auf Arbeitnehmer einwirken und ihr Denken und Empfinden beeinflussen.
  • Faktoren, die auf Arbeitnehmer einwirken, lassen sich einteilen in: Arbeitsinhalte & Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Soziale Beziehungen, Arbeitszeit, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung (GDA). Die GDA-Leitlinien dienen als Orientierung bei der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung.
  • Von Jahr zu Jahr nimmt die Zahl der Arbeitsunfähigkeiten infolge psychischer Erkrankungen weiter zu. Zudem sind diese Ausfälle im Durchschnitt länger und führen häufig zu mehreren Wochen Arbeitsunfähigkeit (Fehlzeiten-Report).

Im modernen Arbeitsleben sind Beschäftigte mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Während der letzten Jahre erlangt eine Komponente immer mehr Aufmerksamkeit: Das psychische Wohlbefinden der Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat den Arbeitgebern die Aufgabe übertragen, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was genau unter psychischen Belastungen im Unternehmen zu verstehen ist und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Außerdem zeigen wir, warum es für Betriebe wirtschaftlich und organisatorisch notwendig ist, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und aktiv vorzubeugen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

„Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen“. (DIN EN ISO 10075-1)

Im Alltag wird „psychische Belastung“ oft als etwas Negatives verstanden. In der Arbeitswissenschaft meint der Begriff jedoch wertneutral alle Einflüsse der Arbeit, die auf die Beschäftigten wirken und ihr Erleben oder Verhalten beeinflussen – ob positiv oder negativ.

Psychische Belastungen gibt es in allen Branchen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen diese Belastungsfaktoren identifizieren und lernen, sinnvoll damit umzugehen, etwa durch Arbeitsschutzmaßnahmen und geeignete Bewältigungsstrategien.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hilft Unternehmen dabei, diese Einflussfaktoren und Risiken systematisch zu erfassen. Daraus werden geeignete Maßnahmen für ein gesundes und leistungsförderliches Arbeitsumfeld abgeleitet.

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Warum psychische Belastungen für Unternehmen relevant sind

Viele Arbeitgeber fragen sich: Warum wurde 2013 die psychische Komponente in das Arbeitsschutzgesetz mit aufgenommen? Hintergrund sind unter anderem die Fehlzeitenstatistiken der Krankenkassen. Die Anzahl an Arbeitnehmern, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aufgrund psychischer Belastungen einreicht, steigt kontinuierlich an.

Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) hebt in ihrem Fehlzeiten-Report 2025 hervor, dass die Fehlzeiten von Arbeitnehmern bedingt durch psychische Erkrankungen weiterhin ansteigen. Insgesamt gehören psychische Erkrankungen laut AOK-Statistik zu den sechs häufigsten Erkrankungsarten:

„Zwar sind die psychischen Erkrankungen nicht die größte Gruppe, die eine Arbeitsunfähigkeit verursacht, allerdings ist die Erkrankungsdauer mit durchschnittlich 28,5 Tagen pro Fall sehr prägnant für die Gesamtkrankenstände.“ (AOK, Stand 2025)

Wirtschaftliche Folgen für Unternehmen

Fallen Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum – etwa aufgrund psychischer Belastungen – aus, hat das für Unternehmen spürbare wirtschaftliche Auswirkungen:

  • Produktivitätsverluste
  • Terminverzug & Lieferschwierigkeiten
  • Produktionsausfall
  • Abnehmende Wettbewerbsfähigkeit
  • Erschwerte Planung
  • Unbesetzte Arbeitsplätze
  • Große Vertretungs- und Organisationsaufwände
  • Eine Mehrbelastung für das gesamte Team
  • Verlust von Fachpersonal, das zuvor teuer ausgebildet wurde (Fluktuation und Frühverrentung)
  • Steigende Unfallversicherungs- und Ausgleichzahlungsprämien (BAuA)

Stress am Arbeitsplatz: Risiko für häufigere Erkrankungen

Außerdem zeigen medizinische Untersuchungen, dass sich psychische Belastungen (am Arbeitsplatz) und körperliche Erkrankungen gegenseitig beeinflussen.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Sind Arbeitnehmer sowieso schon mit hohen psychischen Belastungen konfrontiert und es kommen beispielsweise Atemwegsinfekte (z.B. Grippe) hinzu, ist die Arbeitsfähigkeit noch schneller eingeschränkt. Stress hat nachweislich einen Einfluss auf die Immunabwehr und kann Krankheitsverläufe verstärken.

Fazit: Es ist entscheidend, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu reduzieren. Außerdem sind gesundheitsspezifische Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Grippeschutzimpfung oder die arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt für Unternehmen relevant.

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Gesetzliche Grundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber nicht nur die körperlichen (physischen) sondern auch die psychischen Belastungen erfassen und auswerten müssen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).

Obwohl das Gesetz bereits 1996 in Kraft trat, ist die Gefährdungsbeurteilung Psyche erst seit dem Jahr 2013 Inhalt des Gesetzes. Auch laut Betriebssicherheitsverordnung sollen physische und psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden (§ 3 BetrSichV).

Die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen müssen schriftlich dokumentiert werden (§ 6 ArbSchG). Weitere Regelungen finden sich in der DGUV V1 sowie in der DGUV Regel 100-001.

Fazit: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz ist damit eine verbindliche Arbeitgeberpflicht.

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Welche Belastungsfaktoren werden bewertet?

Das Programm Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat die verschiedenen Faktoren, die den Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit beeinflussen, zusammengefasst.

In den GDA-Leitlinien lauten die Kategorien:

Kategorie nach GDA-Leitlinie Beispiele Belastungsfaktoren
Arbeitsaufgabe & Arbeitsinhalt Aufgaben sind zu einseitig, wenig abwechslungsreichZu wenig Entscheidungsspielräume im Ablauf oder TempoSchwierige Situationen sorgen für emotionale Belastung
Arbeitsorganisation Hoher Zeitdruck oder unklare ArbeitsabläufeHäufige Störungen, Unterbrechungen oder fehlende AbstimmungRollen, Zuständigkeiten oder Kompetenzen sind nicht eindeutig
Arbeitszeit Lange Arbeitszeiten oder häufige ÜberstundenUnplanbare Arbeitszeiten, kurzfristige Änderungen, SchichtbelastungenZu wenig oder gestörte Pausen- und Erholungszeiten
Soziale Beziehungen Mangelnde Unterstützung durch Kollegen oder FührungskräfteKonflikte, Spannungen oder respektloses Verhalten (Mobbing)Fehlende Anerkennung oder konstruktives Feedback
Arbeitsmittel Ungünstig gestaltete Geräte oder Software erschweren die ArbeitFehlende oder unklare Bedienhinweise Erhöhte Belastung durch unpraktische Schutzausrüstung
Arbeitsumgebung Lärm, schlechte Beleuchtung oder ungeeignetes RaumklimaWenig Einflussmöglichkeiten auf UmgebungsbedingungenEnge oder ergonomisch ungeeignete Arbeitsplätze

In den Berufsfeldern können diese Belastungsfaktoren unterschiedlich ausgeprägt und sehr individuell ausfallen. Lehrkräfte erleben etwa hohen Lärm, ständige Unterbrechungen und emotional anspruchsvolle Situationen. In medizinischen Berufen entstehen Belastungen durch Zeitdruck, Personalmangel und die Konfrontation mit Krankheit und Leid. Auf Baustellen herrschen belastende Umweltbedingungen und hohe körperliche Belastungen.

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Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ab?

Ist eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Pflicht?

Um eine der häufigsten Fragen gleich vorab zu beantworten: Nein, es besteht keine Pflicht, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung separat durchzuführen. Es ist sinnvoll, die Erfassung psychischer Belastungsfaktoren in bestehende Prozesse der Gefährdungsbeurteilung zu integrieren.

Hinweis: In unserem Beitrag zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung lesen Sie nach, wie sie systematisch und lückenlos vorgehen.

Erfassung arbeitsbedingter psychischer Belastungsfaktoren

Gefährdungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz können auf unterschiedlichen Wegen erfasst werden. In der Praxis haben sich Verfahren und Instrumente wie Beobachtungen (im Rahmen von Standortbegehungen), Interviews, Workshops oder schriftliche Befragungen (Fragebögen) etabliert. Wichtig: Bei der Erfassung wird nicht die psychische Verfassung der Mitarbeiter abgefragt, sondern die Gestaltung der Arbeit im Hinblick auf Risiken für die psychische Gesundheit.

Außerdem gibt es diverse Handlungsempfehlungen, zum Beispiel von der Gemeinsamen Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

GDA-Leitlinien – Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Bei der Erstellung der GBU Psyche ist es wichtig, systematisch und leitlinienbasiert vorzugehen. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat dazu eine Handlungshilfe veröffentlicht, die Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsarzt als Orientierung nutzen sollten.

Schritt 1: Tätigkeiten und Arbeitsbereiche festlegen

Schritt 2: Psychische Belastungsfaktoren ermitteln

Schritt 3: Gefährdungen beurteilen

Schritt 4: Maßnahmen entwickeln (STOP-Prinzip)

Schritt 5: Durchführen der Maßnahmen

Schritt 6: Überprüfung der Wirksamkeit

Schritt 7: Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung am Arbeitsplatz durch ständige Erreichbarkeit

In Deutschland ist die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in der Freizeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Dennoch gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel für Bereiche der kritischen Infrastruktur oder wenn anderweitige Regelungen zur Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgehalten sind.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betont, dass viele Beschäftigte aufgrund der Vielzahl an Medien (PC, Smartphone, Laptop und weitere) rund um die Uhr Informationen erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Arbeitnehmer im Büro, im Homeoffice oder unterwegs befinden. Informationen sind heutzutage nicht nur in erhöhter Menge verfügbar, sondern die Verbreitung findet auch beschleunigt statt

Unabhängig davon, ob vertraglich geregelt oder nicht: Studien geben Hinweise auf negative Folgen bei Arbeitnehmern durch ständige Erreichbarkeit. Auch Arbeitnehmer selbst benennen „Ständige Erreichbarkeit“ in einer Umfrage als psychische Belastung am Arbeitsplatz (Arbeiten 2023).

Von Gefährdungsbeurteilungen über Unterweisungen bis hin zur arbeitsmedizinischen Betreuung. Wir von Arbeitssicherheit.GmbH decken sämtliche Bereiche des Arbeitsschutzes ab – von der Gefährdungsbeurteilung (inklusive GBU Psyche) über Unterweisungen bis zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Unsere Kunden profitieren von einem zentralen Ansprechpartner, fest zugewiesenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und einem Leistungspaket aus einer Hand.

Häufig gestellte Fragen:

Wer darf die Gefährdungsbeurteilungen erstellen?

Laut Gesetz sind Arbeitgeber für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich (§ 5 ArbSchG). Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Aufgabe schriftlich an fachkundige Personen zu delegieren (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Beispielsweise sollte neben einer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) auch ein Betriebsarzt zur Unterstützung herangezogen werden.

Wie viel kostet eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Arbeitssicherheit.GmbH stellt Gefährdungsbeurteilungen ab 480 Euro pro Beurteilung bereit. Die Durchführung der GBU erfolgt gesetzeskonform und wird von einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernommen.

Arbeitssicherheit gmbh

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