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Ganzheitliche Betreuung in der Arbeitssicherheit
Bei uns wird Ihr Unternehmen von Anfang an durch qualifizierte Fachkräfte betreut. Wir stellen sicher, dass Sie alle Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft kennen und keine Unternehmerfristen oder Arbeitgeberpflichten mehr versäumen.
Unsere Leistungen umfassen die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2.
Wir begleiten Sie zu allen Themen des Arbeitsschutzes, von der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder eines Explosionsschutzdokuments bis hin zur Leiter- und Regalprüfung. Darüber hinaus unterstützen Sie unsere Elektrofachkräfte bei der wiederkehrenden DGUV V3 Prüfung für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
Ganz gleich, in welchem Bereich Sie auf unsere Expertise zurückgreifen: Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Arbeitsplätze sicher und gesetzeskonform zu gestalten und Ihre Mitarbeiter umfassend zu schützen.
Arbeitssicherheit.GmbH ist von allen neun gewerblichen Berufsgenossenschaften zugelassen. Diese einzigartige Qualifikation ermöglicht es uns, Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen und Branchen mit umfassender Fachexpertise und langjähriger Berufserfahrung zu betreuen.
Ganz gleich, in welchem Bereich Sie auf unsere Expertise zurückgreifen: Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Arbeitsplätze sicher und gesetzeskonform zu gestalten und Ihre Mitarbeiter umfassend zu schützen.
Ihr Kundenportal bei Arbeitssicherheit.GmbH
Als Kunde von Arbeitssicherheit.GmbH erhalten Sie einen kostenlosen Zugang zu unserem digitalen Kundenportal. Diese Onlineplattform dient als zentrale Anlaufstelle für alle Informationen und Dokumente zur Arbeitssicherheit. Sie und unsere Experten können rund um die Uhr Dokumente einsehen, hochladen und herunterladen. Bei neuen Dateien werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt.
Das Kundenportal ermöglicht sowohl den verantwortlichen Ansprechpartnern Ihres Unternehmens als auch Ihrer betreuenden Sicherheitsfachkraft (Sifa) einen einfachen und sicheren Zugriff auf sämtliche Sicherheitsdokumente. Neue und bestehende Dateien können jederzeit von beiden Seiten hochgeladen, eingesehen und verwaltet werden. So sind alle wichtigen Unterlagen immer aktuell und für Sie griffbereit.
Dank der strikten Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und der ausschließlichen Speicherung der Daten auf deutschen Servern bleiben sämtliche Informationen vertraulich und vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Besonders praktisch: Für Unternehmen mit mehreren Standorten lassen sich alle Standorte übersichtlich separat verwalten, sodass Sie jederzeit auf relevante Unterlagen zugreifen können.
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FAQ rund um die Arbeitssicherheit
Was gehört alles zur Arbeitssicherheit?
Dazu gehören alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die Sie als Arbeitgeber veranlassen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Das Hauptziel dabei ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern oder zumindest zu minimieren.
Eines der wichtigsten Dokumente im Bereich der Arbeitssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen), bei der systematisch potenzielle Gefahren und Risiken an jedem Arbeitsplatz ermittelt und bewertet werden. Basierend auf den Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung werden spezifische Schutzmaßnahmen umgesetzt. Diese folgen einer klaren Hierarchie, dem sogenannten STOP-Prinzip, um die effektivsten und nachhaltigsten Lösungen vorrangig zu behandeln. Weiterführende Informationen zum STOP-Prinzip können Sie auf unserer Seite Gefährdungsbeurteilung erstellen nachlesen.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden weitere Dokumente erstellt, wie etwa das Explosionsschutzdokument oder die Betriebsanweisung. Auch die Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden basieren auf der Gefährdungsbeurteilung.
Als Arbeitgeber tragen Sie immer die Hauptverantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, die in nationalen Gesetzen (wie dem Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz) sowie in verschiedenen Verordnungen, wie der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) oder der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) festgelegt sind.
Welche Vorteile bringt ganzheitliche Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb?
Wenn Sie Arbeitssicherheit als ganzheitliches Prinzip etablieren und nicht nur als gesetzliche Verpflichtung betrachten, schaffen Sie eine optimale Grundlage für ein widerstandsfähiges, produktives und wertschätzendes Arbeitsumfeld in Ihrem Unternehmen.
Sichere Arbeitsplätze tragen unmittelbar zum Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden bei. Sie fühlen sich wertgeschätzt und arbeiten motivierter. Das führt zu weniger krankheitsbedingten Ausfällen und einer stabileren Belegschaft, was in Zeiten fehlender Fachkräfte sicher ein großer Wettbewerbsvorteil für jedes Unternehmen ist.
Ein systematisches Sicherheitskonzept hilft Ihnen außerdem, Ihre rechtlichen Verpflichtungen als Unternehmer und Arbeitgeber zuverlässig zu erfüllen, Haftungsrisiken zu minimieren und Ihr Unternehmensimage zu stärken. Und nicht zuletzt senken Sie durch die Verringerung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen Ihre unternehmerischen Kosten.
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten in Deutschland?
Hierzulande steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein umfangreiches Regelwerk aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten zu schaffen. Das Fundament dieses Regelwerkes bildet dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen sind u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten regelt. Begleitet wird die ArbStättV von den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die die Vorgaben der Verordnung erläutern und konkretisieren.
Im Gegensatz zur Arbeitsstättenverordnung regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln, um Gefährdungen für Beschäftigte zu minimieren und den Schutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV
Neben den staatlichen Gesetzen und Verordnungen gibt es auch verbindliche Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die ebenfalls einen sehr wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit leisten.
Zu den wesentlichsten DGUV Vorschriften gehören die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die grundlegende Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen definiert. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ regelt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung in Unternehmen. Und nicht zuletzt stellt die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ im Rahmen der DGUV V3 Prüfung sicher, dass elektrischen Anlagen und Geräte keine Gefahr für die Belegschaft darstellen.
Wer überprüft Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Deutschland?
Bei uns wird die Einhaltung von Arbeitsschutz durch ein duales System aus staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen überwacht. Dieses System stellt sicher, dass sowohl allgemeine gesetzliche Vorgaben als auch branchenspezifische Anforderungen eingehalten werden.
Die wichtigsten Akteure in diesem Bereich sind die staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die Berufsgenossenschaften (BG) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Gemeinsam arbeiten sie daran, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Darüber hinaus sind staatliche Behörden wie die Gewerbeaufsichtsämter und Ämter für Arbeitsschutz für die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften zuständig, während die Berufsgenossenschaften branchenspezifische Prävention und Beratung übernehmen.
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) arbeiten diese Institutionen eng zusammen, um Doppelarbeit zu vermeiden und Betriebe koordiniert zu beraten und zu überwachen.
Letztendlich liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes jedoch bei Ihnen als Arbeitgeber. Im Rahmen Ihrer Arbeitgeberpflichten müssen Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten sorgen.
Warum Arbeitssicherheit.GmbH für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb?
Wir bieten Ihnen transparente Preise ohne versteckte Kosten und einen ganzheitlichen Ansatz für den Arbeitsschutz. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte verfügen über fundierte Ausbildungen, jahrelange Praxiserfahrung und umfassendes Wissen zu allen relevanten Gesetzen, Normen und Vorschriften. Von der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Betreuung bis hin zur sicherheitstechnischen Betreuung: Wir decken alle Aspekte ab, die für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden entscheidend sind.
Unsere deutschlandweiten Dienstleistungen stehen Unternehmen aller Größen und Branchen zur Verfügung. Eine umfassende Betreuung durch Arbeitssicherheit.GmbH minimiert Risiken, schützt Ihre Mitarbeiter und sorgt für einen reibungslosen und gesetzeskonformen Betrieb.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie wir die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen können.