Schichtdienste und Nachtdienste: Für Pflegefachkräfte, Ärzte und medizinische Fachkräfte im Krankenhaus, Mitarbeiter am Fließband in der Produktion, Bus- und Taxifahrer und viele weitere Berufsgruppen gehört das zum Arbeitsalltag. Aus Befragungen und Hochrechnungen des Mikrozensus geht hervor, dass im Jahr 2023 in Deutschland etwa 15% der abhängig Beschäftigten im Schichtdienst arbeiteten (Destatis). Im Zeitverlauf ist ein Anstieg der Beschäftigten in der Schichtarbeit zu erkennen (DGB).
Nachtdienst, Arbeit und Gesundheit: Arbeitnehmer, deren Tätigkeit in Schichten ausgerichtet ist, arbeiten dauerhaft gegen ihren natürlichen Biorhythmus. Das gilt insbesondere für Beschäftigte im Nachtdienst. Die Arbeitszeiten gefährden den zirkadianen Rhythmus, der für den Schlaf-Wach-Rhythmus entscheidend ist und Schlafstörungen können die Folge sein. Schichtarbeit gefährdet die Gesundheit von Beschäftigten – umso entscheidender für die Gesunderhaltung sind Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen.
Im Rahmen der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung werden die spezifischen Belastungen von Nacht- und Schichtarbeit ermittelt. Eine anschließende systematische Bewertung und die Einführung notwendiger Schutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sind laut §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben. So gehen Arbeitsschutz und Schichtarbeit Hand in Hand.
Damit Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten zwischen den verschiedenen Schichten klar geregelt sind, unterliegen Nacht- und Schichtdienst dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anforderungen des Gesetzes bei der Planung der Dienstpläne zu berücksichtigen.
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Was Nachtdienst und Schichtarbeit für Ihre Gesundheit bedeuten
Für die Mehrheit der Beschäftigten ist der Nachtdienst die größte Herausforderung, da sich der eigene Rhythmus am meisten umstellen muss. Grundsätzlich können zwei Chronotypen unterschieden werden: die Frühaufsteher (Lerchen) und die Spätschläfer (Eulen). Frühaufsteher kommen tendenziell besser mit dem Frühdienst zurecht, jedoch bereiten ihnen die Abendstunden im Spätdienst und der Nachtdienst große Probleme. Für sogenannte Spätschläfer kann sich umgekehrt der Frühdienst wie Nachtarbeit anfühlen.
Je länger eine Schicht andauert, desto eher gewöhnt sich unser Körper daran. Nach ungefähr fünf bis sieben Tagen haben sich Arbeitnehmer auf eine Schichtform eingestellt. Steht dann ein erneuter Schichtwechsel an, fühlt sich das häufig wie ein Ortswechsel in eine andere Zeitzone (Jetlag) an.
Schichtarbeit: körperliche und mentale Belastung
Weil nicht jeder Schichtrhythmus für jeden Arbeitnehmer geeignet ist und die Umstellungen zu Schlafmangel führen, sind sowohl körperliche als auch mentale Belastungen keine Seltenheit (BAuA).
Körperliche und psychische Auswirkungen, die in Zusammenhang mit Arbeitszeiten Schichtarbeit auftreten:
- Verspannungen
- Kopf- und Rückenschmerzen
- Schlafstörungen (Ein- und Durchschlafschwierigkeiten)
- Gedächtnisstörungen
- Aufmerksamkeitsstörungen
- Verwirrtheit und Halluzinationen
- Depressionen
- Aggressiveres Verhalten
- Sinkende Leistungsfähigkeit
- Magen-Darm-Erkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Übergewicht
- Diabetes mellitus
- Bei andauernder Arbeit im 3-Schicht-System: Bestimmte Krebsarten
- Langjährige Nachtarbeit wird von internationalen Forschungsstellen als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.
Unser Tipp: Lassen Sie die psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen professionell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBU Psych) analysieren.
Warum Nachtdienst ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko darstellt
Nicht jeder Arbeitnehmer (z.B. Pflegehelfer, Pflegefachkraft, Altenpflege) erlebt nach einem Nachtdienst erholsamen Schlaf. Für viele sind gerade die ersten Nächte eine große Umstellung, die mit Schlafentzug einhergeht. Neben akuten Schlafstörungen sind auch chronische Schlafstörungen keine Seltenheit.
Tritt eine chronische Schlafstörung (Insomnie) erst einmal auf, bringt sie zudem zahlreiche Beschwerden mit sich und muss unter Umständen auch medikamentös behandelt werden.
Entsteht durch Schlafmangel eine Dauermüdigkeit, steigt auch das Risiko eines Verkehrsunfalls. Aber auch die Fehleranfälligkeit bei der Arbeit steigt erheblich. Vielen Mitarbeitern im Nachtdienst fällt es schwer, ab einer gewissen Uhrzeit im Laufe der Nacht keine koffeinhaltigen Getränke mehr zu sich zu nehmen. Wird jedoch zu spät in der Nacht Koffein konsumiert, fällt das Einschlafen am nächsten Morgen schwer. Wichtig ist: Es gilt herauszufinden, wie Sie sowohl sicher nach dem Nachtdienst nachhause kommen als auch gut einschlafen können.
Was tun, um Schlafstörungen vorzubeugen?
Erst eine Woche Frühdienst, in der Woche darauf Spätdienst und schließlich folgen die Nachtdienste. Dienstpläne im Schichtsystem stellen eine erhebliche Belastung dar und ziehen vor allem das Schlafverhalten in Mitleidenschaft. Arbeiten, wenn der eigene Körper Müdigkeit signalisiert und Schlaf benötigt – sind da nicht Schlafprobleme vorprogrammiert?
Ja, Ein- und Durchschlafprobleme sind kein seltenes Symptom bei den Arbeitszeiten von Schichtarbeit. Vor allem Pflegefachkräfte und Pflegehelfer im Nachtdienst sind häufig von gesundheitlichen Belastungen betroffen. Wenig Schlaf in der Nacht vor dem Frühdienst und das Gefühl, der Schlaf nach dem Nachtdienst sei wenig erholsam.
Schlafprobleme nach dem Nachtdienst: Was hilft?
Damit Nachtdienst im Krankenhaus, im Hotel oder in der Produktion gut verkraftet wird und der anschließende Schlaf erholsam wird, sind eine Reihe von Faktoren entscheidend.
- Leichte Nahrung: Keine schwerverdaulichen Mahlzeiten in den Stunden vor dem Schlafengehen einnehmen
- Auf Sport verzichten: Von Sport direkt nach dem Nachtdienst wird abgeraten, da hierdurch der Körper aktiviert wird.
- Es schläft sich besser bei der richtigen Temperatur – idealerweise 18 Grad. Wichtig ist, dass die Raumtemperatur weder zu kalt noch zu warm ist.
- Dunkelheit: Entweder das Zimmer, in dem Sie schlafen, abdunkeln oder eine Schlafmaske tragen.
- Damit ausreichend Melatonin vor dem Schlafengehen produziert wird: keine Handynutzung, kein LED oder TV! Das kurzwellige Licht der Geräte hindert die Produktion des Schlafhormons.
- Eine ruhige Umgebung: Damit unterbewusst wahrgenommene Geräusche sie nicht wecken, sorgen Sie nach Möglichkeit für ausreichend Ruhe. Außerdem: Ohrstöpsel können Abhilfe leisten
- Die Wahl des Bettes: Auch wenn es verlockend scheint, sollte der erholsame Schlaf nach dem Nachtdienst nicht auf dem Sofa abgehalten werden. Legen Sie stattdessen Wert auf eine bequeme Matratze in Ihrem Bett.
- Ein Notfall im Nachtdienst, ein Missverständnis mit einem Kollegen, ein Bedienungsfehler eines Cobots – negative Gedanken sollten Sie direkt vor dem Schlafengehen hinter sich lassen. Im Zweifel lassen sich Probleme am Folgetag klären.
- Was hilft Ihnen dabei, vor dem Schlafengehen zu entspannen? Auch das psychische Befinden spielt eine Rolle bei der Schlafqualität.
- Vorsorgen: Schalten Sie Ihre Türklingel und ihr Handy stumm, damit Sie nicht unerwartet wachwerden. Es ist auch empfehlenswert, Familie und Freunde über Ihre Nachtdienste zu informieren, damit diese Rücksicht nehmen.
- Liegenbleiben: Sie kennen es vielleicht: Sie liegen nach dem Nachtdienst im Bett und können einfach nicht einschlafen. Oder Sie wachen nach nur 3-4 Stunden Schlaf viel zu früh auf. Bleiben Sie dennoch einfach liegen und ruhen Sie sich aus, gegebenenfalls schlafen Sie sogar erneut ein.
- Kurze Power Naps von 10 bis 20 Minuten vor dem Nachtdienst können notfalls etwas Energie verschaffen.
- Thema Koffein: Trinken Sie nur am Anfang Ihres Nachtdienstes koffeinhaltige Getränke und setzen Sie sich eine Grenze (z.B. 3 Uhr nachts). So sorgen Sie dafür, dass Sie in einen erholsameren Schlaf nach dem Nachtdienst starten und auch tatsächlich einschlafen.
Worauf sollten Mitarbeiter im Nachtdienst sonst noch achten?
Das Schlafhormon Melatonin, das den menschlichen Schlaf-Wach-Rhythmus reguliert, wird durch die Arbeit im Nachtdienst unterdrückt. Das passiert automatisch, weil Pflegehelfer im Nachtdienst, Pflegefachkräfte, und auch alle anderen Berufsgruppen mit eingeschaltetem Licht arbeiten. Schalten Sie zur Dienstübergabe dezentere Lichter an und achten Sie auch zuhause angekommen darauf, keine helle Beleuchtung im Bade- und Schlafzimmer mehr anzuschalten. Das gleiche gilt für Ihren Handybildschirm.
Wenig Schlaf wirkt sich negativ auf das Immunsystem aus, was wiederum die Entstehung von Krankheiten begünstigt. Neben dem Schlaf als solches sind auch andere Faktoren entscheidend, wie die Aufrechterhaltung einer gesunden Ernährungsweise oder ausreichend Bewegung. Zu wenig Tageslicht und ein niedriger Vitamin-D-Spiegel in Kombination mit Schlafmangel wirken sich negativ auf die Gesundheit aus. Auch Zigarettenkonsum verstärkt die gesundheitliche Gesamtbelastung des Körpers erheblich (Rabstein et al., 2020).
Nachtdienst im Arbeitszeitgesetz – was rechtlich vorgeschrieben ist
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das 1994 in Kraft getreten ist, soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer in Deutschland unter sicheren und gesunden Umständen ihrer Arbeit nachgehen können. Gleichermaßen ist auch der Nachtdienst im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Definition von Nachtarbeit und Nachtzeit
Nach § 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fällt die Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr in die Nachtzeit. Ausnahmen bilden Bäckereien und Konditoreien, hier gilt die Zeitspanne zwischen 22 und 5 Uhr. Es handelt sich um Nachtarbeit, wenn Beschäftigte insgesamt mehr als 2 Stunden in diesem Zeitraum ihrer Arbeit nachgehen.
Damit Arbeitnehmer der Kategorie Nachtarbeiter zugeordnet werden, müssen sie entweder regelmäßig im Rahmen von Wechselschichten nachts arbeiten oder an mindestens 48 Tagen im Jahr im Nachtdienst eingesetzt sein (§ 2 ArbZG).
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Höchstarbeitszeiten im Nachtdienst – wie viele Stunden Arbeit sind erlaubt?
Die Arbeitszeiten Schichtarbeit und Nachtdienst sind ebenfalls Inhalt des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). In der Regel dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als 8 Stunden pro Nachtschicht arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, in denen Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10 Stunden pro Nachtdienst tätig sein dürfen (§ 6 Abs. 2 ArbZG).
Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung
Dass Nachtdienste für Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Risiken einhergehen, geht auch aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hervor. Darin heißt es:
„Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.“ (§ 6 Abs. 3 ArbZG)
Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr haben Mitarbeiter im Nachtdienst sogar Anspruch auf eine jährliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Der Arbeitgeber kann hierfür einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten beauftragen. Wird kein interner oder externer Betriebsarzt beauftragt, muss der Arbeitgeber die Kosten der Untersuchung übernehmen (§ 6 Abs. 3 ArbZG).
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Arbeitsrecht im Nachtdienst – diese Rechte haben Sie
Anspruch auf Ausgleich oder Nachtzuschlag
In manchen Fällen existieren tarifvertragliche Ausgleichsregelungen, in denen Ausgleichszahlungen festgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, haben Beschäftigte nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anspruch auf finanziellen Ausgleich durch einen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt oder in Form von Freizeit.
Tipps zur Organisation von Nachtdienst
- Nach 2-4 Schichten die Schicht wechseln, wenn möglich
- Verschiebungen nach hinten werden besser verkraftet
- Empfohlene Reihenfolge: Erst Früh-, dann Spät-, dann Nachtdienst
- Das entlastet den zirkadianen Rhythmus
Ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Industrie: Wir unterstützen Sie bei der sicheren Organisation von Nachtdienst und Schichtarbeit – praxisnah, branchenübergreifend und rechtssicher im Arbeitsschutz. Unsere Betriebsärzte führen Vorsorgeuntersuchungen und Belastungsanalysen durch, beraten zu ergonomischen Anforderungen und bei der Minimierung gesundheitlicher Risiken. Gemeinsam mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) erarbeiten sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung Schichtarbeit, planen vorbeugende Maßnahmen und bewerten Schichtmodelle. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Häufig gestellte Fragen:
Kann ich mit einem ärztlichen Attest von Schichtarbeit befreit werden?
Es existiert kein allgemeines Gesetz, dass Arbeitnehmern eine Grundlage bietet, sich mithilfe eines ärztlichen Attests von der Schichtdiensten befreien zu lassen. Das Arbeitszeitgesetz sieht jedoch vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Umsetzung in einen Tagesarbeitsplatz haben, wenn Arbeitsmediziner oder Betriebsärzte eine gesundheitliche Gefährdung feststellen (§ 6 Abs. 4 ArbZG).
Was ist das Schichtarbeitersyndrom?
Arbeitnehmer, die in Zusammenhang mit Nachtdienst oder Schichtdienst regelmäßig einem anderen Schlafrhythmus nachgehen oder deren Schlafzyklus untypisch ist, leiden häufig an Schlafstörungen. Die Ausprägung dieser Schlafstörungen fällt unterschiedlich aus. Das Phänomen gilt allgemein als Schichtarbeitersyndrom.
Wie viele Nachtdienste hintereinander sind erlaubt?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt nicht konkret fest, wie viele aufeinanderfolgende Nachtschichten erlaubt sind. Die tatsächliche Zahl hängt daher in der Regel von:
- Tarifverträgen,
- Betriebsvereinbarungen,
- Betrieblichen Arbeitszeitmodellen und
- Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab.
Wie lang muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?
Im Anschluss an einen Nachtdienst muss Arbeitnehmern eine kontinuierliche Ruhephase von mindestens 11 Stunden gewährt werden (§ 5 Abs. 1). Diese Ruhezeit zwischen den Schichten ist gesetzlich festgelegt, damit Mitarbeiter arbeitsfähig bleiben.
In manchen Branchen kann diese Ruhezeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verringert werden, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gastronomie, Hotels, Verkehrsbetrieben, Landwirtschaft und Rundfunk. Allerdings: Wird die Ruhezeit verkürzt, muss sie später ausgeglichen werden. Mit anderen Worten, an einem anderen Tag muss die Ruhezeit auf 12 Stunden ausgeweitet werden (§ 5 Abs. 2)
Eine zweite Ausnahme bilden Rufbereitschaften (vor allem relevant für medizinisches Personal). Hier gilt: Die Ruhezeit darf verkürzt werden, wenn die Einsätze allerhöchstens die Hälfte der Ruhezeit in Anspruch nehmen (§ 5 Abs. 3).
Darf man in der Ausbildung Schicht arbeiten?
Ja, grundsätzlich gilt: auch Auszubildende dürfen im Schichtdienst arbeiten – wenn das vertraglich so festgehalten ist. Auch hierfür gibt es Regelwerke, wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für volljährige Auszubildende und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Minderjährige Auszubildende. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt kann es also auch im Rahmen der Ausbildung Schichtarbeit geben
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