Änderungen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit 2026: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Das Bild zeigt ein Schutzschild mit einem Haken darauf, ringsum sind Sicherheitshandschuhe, ein Sicherheitshelm und eine Sicherheitsweste.

Änderungen im Arbeitsschutz 2026 in Kürze:

  • Die DGUV Vorschrift 2 (auch: DGUV V2) gibt ab dem 1. Januar 2026 in einer aktualisierten Version. In der Unfallverhütungsvorschrift ist der betriebliche Arbeitsschutz durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) geregelt.
  • Es sind jedoch nicht alle Unternehmen gleichzeitig von der Umsetzung betroffen. Nach und nach gilt die DGUV V2 bei allen Berufsgenossenschaften (BG) – sie wird jedoch sukzessive eingeführt und es gelten Übergangsfristen.
  • Eine vorherige Version der Vorschrift war bereits am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Um den aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt und des betrieblichen Arbeitsschutzes 2026 gerecht zu werden, wurden Änderungen vorgenommen.
  • Zu den wichtigsten Änderungen der DGUV V2 gehören die digitale Sifa Betreuung, erweiterte Zielgruppen für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa-Ausbildung) und eine Ausweitung des Kleinbetriebsmodells. Näher beschrieben werden die Änderungen in der DGUV Regel 100-002.
  • Unabhängig von Betreuungsform oder externer Unterstützung liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz weiterhin beim Arbeitgeber.

Warum die Änderungen im Arbeitsschutz 2026 für Unternehmen entscheidend sind

Damit die langfristige Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter gewährleistet sind, sind einheitliche gesetzliche Regelungen notwendig. Nur wenn feststeht, wer welche Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz übernimmt, wie viel Zeit dafür eingeplant werden muss und was dokumentiert werden muss, ist ein verbindlicher Rahmen geschaffen.

Seit 2011 ist genau dafür die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) in Kraft. Im Jahr 2025 wurde sie jedoch überarbeitet und wird seither sukzessive bei den verschiedenen Berufsgenossenschaften (BG) eingeführt. Ab dem 1. Januar 2026 übernehmen weitere BG die überarbeitete Fassung – diese ist nicht nur präziser formuliert, sondern auch klarer gegliedert. Damit Ihr betrieblicher Arbeitsschutz auch im Jahr 2026 gesichert ist, geben wir in diesem Blogbeitrag einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz – DGUV V2

Ab dem 1. Januar 2026 tritt bei mehreren Berufsgenossenschaften (BG) die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) neuverfasste Variante gilt ab diesem Jahr auch bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI).

Die überarbeitete Version gilt vereinzelt, wie bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), bereits seit dem 1. April 2025. Weitere Berufsgenossenschaften (BG) setzen die aktualisierte DGUV V2 schrittweise um.

Was die DGUV Vorschrift 2 für Arbeitgeber konkret regelt

In der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ werden die Inhalte des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) präzisiert. Das ASiG und die DGUV V2 regeln die Pflichten des Arbeitgebers zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten.

Durch die Überarbeitung der Vorschrift werden Anforderungen an Arbeitgeber nachvollziehbarer. Gleichzeitig soll die Arbeit der Fachleute für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte reibungsloser und effizienter gestaltet werden.

Lassen Sie prüfen, ob Ihr betrieblicher Arbeitsschutz den aktuellen Anforderungen entspricht. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie praxisnah und rechtssicher.

Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung

Mit der DGUV Regel 100-002 werden die Beschlüsse der DGUV V2 noch einmal konkretisiert. Die Regel 100-002 erläutert die Umsetzung der Vorschrift im Unternehmen durch mehr Details sowie anhand von Beispielen.

Flexiblere Betreuung durch digitale Formate

Die Änderungen der DGUV V2 sehen vor, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte die Unternehmen sowohl digital (z.B. per Videosprechstunde) als auch telefonisch beraten dürfen (IKT-Beratung). Da die Kommunikationswege durch die digitale Sifa Beratung vereinfacht werden, erhalten Unternehmen automatisch schneller fachlich versierte Informationen und Antworten auf ihre Fragen.

Insgesamt wird das Beratungsangebot deutlich flexibler – das ist besonders praktisch für kleinere Betriebe. Entfallen Anfahrtswege, haben insbesondere kleine Betriebe höhere Chancen, qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu finden. Ein Anteil von bis zu einem Drittel der betrieblichen Betreuung kann durch digitale Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen.

Um eine erfolgreiche Durchführung der digitalen Betreuung zu ermöglichen, sollten Sifa und Betriebsarzt zu Beginn eine Betriebsbegehung durchführen. Auf diese Weise erhalten sie einen authentischen Eindruck von den Bedingungen vor Ort im Unternehmen (DGUV V2). Als Dienstleister für Arbeitssicherheit beraten wir von der Arbeitssicherheit.GmbH Sie auch online.

Qualitätssicherung durch qualifizierte Fachkräfte

Um auf dem neuesten Stand im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu sein, müssen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) regelmäßig Fortbildungen absolvieren. Mit den Änderungen im Arbeitsschutz 2026 tritt eine Nachweispflicht für die erforderlichen Fortbildungen in Kraft.

Sifa und Betriebsarzt müssen nachweisen, dass sie die notwendigen Fortbildungen tatsächlich absolviert haben und am Ende des Jahres in einem Bericht aufführen. Für Sie als Arbeitgeber wird dadurch transparenter, ob die Experten für Arbeitssicherheit, mit denen Sie zusammenarbeiten, auf dem aktuellen Wissensstand sind. Für die Fachkräfte stellt der Fortbildungsnachweis einen Anreiz dar, die Schulungen auch wirklich durchzuführen und sich permanent weiterzubilden.

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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit 2026 – steigende Anforderungen an Fachkompetenz

Erweiterte Zugangsvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) erhält im betrieblichen Arbeitsschutz 2026 breiter aufgestellte Zugangsmöglichkeiten. So können auch Absolventen der Biologie, Chemie, Physik, Humanmedizin, Ergonomie sowie der Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene und Arbeitswissenschaften eine Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) durchlaufen (DGUV V2).

In der Vergangenheit war es notwendig, entweder einen Abschluss in den Ingenieurwissenschaften oder eine Techniker- oder Meisterprüfung absolviert zu haben. Nur dann war es möglich, die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu durchlaufen.

Durch den breiteren Zugangsweg zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) wird der sich wandelnden Arbeitswelt und dem Fachkräftemangel begegnet. Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) soll es künftig einfacher werden, qualifizierte Personen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb zu finden.

Anpassung von Einsatzzeiten und Betreuungsmodellen

Der Schwellenwert des Kleinbetriebsmodells wird auf bis zu 20 Beschäftigte angehoben. Mit anderen Worten: Die Grenze für die vereinfachte Betreuungsform liegt künftig nicht mehr bei 10, sondern bei 20 Beschäftigten. Durch diese Anpassung profitieren insgesamt mehr Betriebe von den Regelungen für Kleinbetriebe (DGUV V2).

Ziel dieses Modells ist es, Unternehmen bürokratisch zu entlasten. Arbeitgeber sollen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt werden, damit diese rechtssicher und sorgfältig durchgeführt wird.

Verbindlichkeit und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung

Mit den neuen Regelungen werden Arbeitgeber noch mehr in die Verantwortung genommen. Betriebe im alternativen Betreuungsmodell müssen künftig eine schriftliche Selbsterklärung abgeben. Darin müssen sie erklären, dass die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ihres Betriebs tatsächlich durchgeführt wurde und aktuell ist.

Wir erstellen und aktualisieren Gefährdungsbeurteilungen fachkundig und prüfsicher – inklusive psychischer Belastungen und organisatorischer Risiken.

Weitere Schwerpunkte im Arbeitsschutz 2026

Auch speziellere Themen, wie die Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz oder die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche), gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Psychische Belastungen treten branchenübergreifend auf und sind gemäß Arbeitsschutzgesetz seit 2013 Pflichtbestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Steigende Temperaturen betreffen in den Sommermonaten viele Arbeitsplätze – hier gelten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 3.5).

Wir setzen die Änderungen im Arbeitsschutz 2026 in Ihrem Unternehmen um – mit erfahrenen Sifas & Betriebsärzten.

Häufig gestellte Fragen:

Was bedeutet Betreuungsform?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt eine Betreuung der Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit vor (§ 1 ASiG). Konkret bedeutet das, dass Sie als Unternehmer durch eine qualifizierte und erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt dabei unterstützt werden, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Je nach Größe Ihres Betriebs (Anzahl der Mitarbeiter) kommen verschiedene Betreuungsmodelle in Frage – die Regelbetreuung oder die alternative Betreuung. Bei kleinen Unternehmen kommt auch das Unternehmermodell in Frage. Wie intensiv die Betreuung dann durchgeführt werden muss, wird individuell entschieden.

Wichtig ist, dass Sie als Arbeitgeber Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) mitteilen, welche Form Sie gewählt haben und welche Fachkräfte Sie engagiert haben.

Welche BG ist für mich zuständig?

Die Kernaufgaben beziehungsweise die Tätigkeit, mit der sich Ihr Unternehmen hauptsächlich beschäftigt, bestimmt, bei welcher Berufsgenossenschaft (BG) Sie Ihren Betrieb anmelden müssen.

Falls Sie unsicher sind, an welche BG Sie sich wenden müssen, können Sie sich entweder an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wenden oder ein digitales Tool zur Ermittlung der Branche nutzen.

Arbeitssicherheit gmbh

Arbeitssicherheit.GmbH

Als Dienstleister übernehmen wir die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Vom Kleinunternehmen bis zum Konzern sind wir Ihr rechtssicherer Anbieter. Unser Expertenteam steht Ihnen digital, telefonisch und vor Ort immer schnell zur Seite. Auch bei der Kommunikation mit Behörden lassen wir Sie nicht alleine. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.

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