Was ist eine Regalprüfung?

Regalpruefung

Das Wichtigste in Kürze

  • Regalprüfungen nach DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-043 sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit in gewerblich genutzten Lagern zu gewährleisten.
  • Die Inspektionen müssen mindestens einmal jährlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
  • Zusätzlich können Sichtkontrollen in kürzeren Abständen erfolgen, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung.
  • Die Kosten für eine Prüfung variieren, liegen jedoch bei Arbeitssicherheit.GmbH bei nur 2,49 € pro laufenden Meter.
  • Die Regalprüfung kann ohne Unterbrechung des Betriebs durchgeführt werden und dauern meistens nur wenige Minuten je Regalfeld.
  • Für kraftbetriebene Regale ist zusätzlich zur mechanischen Prüfung nach DIN EN 15635 die gesetzlich vorgeschriebene DGUV V3 Prüfung durch eine Elektrofachkraft erforderlich.

Sorgen Sie für Sicherheit und reibungslose Abläufe in Ihrem Lager, indem Sie Ihre Regale regelmäßig prüfen lassen: In gewerblich genutzten Lagereinrichtungen finden sich häufig Regale verschiedenster Größen und Bauarten, die einer Prüfpflicht nach DIN EN 15635 unterliegen. Diese Norm legt fest, in welchen Intervallen die Regalprüfung zu erfolgen hat, welche Aspekte dabei kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Schadensfall notwendig sind.

Eine Regalprüfung dient dem Schutz Ihres Personals und erfordert die Durchführung durch eine zur Prüfung befähigte Person, zum Beispiel eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. In diesem Beitrag von Arbeitssicherheit.GmbH erfahren Sie, wie eine Regalprüfung abläuft und welche gesetzlichen Anforderungen gelten.

 

Wann ist eine Regalprüfung notwendig?

Die Regalprüfung nach DIN EN 15635(„Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendungen und Wartung von Lagereinrichtungen“) ist speziell für gewerblich genutzte Regalsysteme vorgesehen, die in Lagern oder Produktionsstätten verwendet werden und potenziellen Belastungen oder Gefährdungen ausgesetzt sind. Dazu zählen beispielsweise Palettenregale, Fachbodenregale oder Kragarmregale. Ein einfaches Regal im Büro, das lediglich für Akten oder leichte Gegenstände genutzt wird, fällt in der Regel nicht unter diese Prüfpflicht.

Eine Regalprüfung ist vor allem dann erforderlich, wenn Ihre Regale so genutzt werden, dass mit Schäden verursachenden Einflüssen zu rechnen ist. Beispielsweise wenn Regale mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen be- oder entladen werden. Besonders bei kraftbetriebenen Regalen besteht immer ein erhöhtes Risiko, selbst wenn diese händisch beladen oder entladen werden. Ob eine Prüfpflicht besteht, hängt daher maßgeblich von der tatsächlichen Nutzung und den dabei entstehenden Gefahren für Ihre Lagereinrichtung ab.

 

Was schreibt das Gesetz vor?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Sie vor der erstmaligen Nutzung Ihrer Regalsysteme sowie nach jeder Montage eine Regalprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchführen lassen (§ 14 BetrSichV „Prüfung von Arbeitsmitteln“). Dabei wird geprüft, ob die Regale fachgerecht und vorschriftsmäßig gemäß den Vorgaben des Herstellers montiert wurden.

Zusätzlich verpflichtet § 14 Abs. 2 BetrSichV dazu, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, wenn Ihre Regale durch äußere Einflüsse beschädigt werden könnten und dadurch eine Gefahr für Ihre Mitarbeiter darstellen.

Ergänzend dazu schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Arbeitsmittel so ausgewählt und eingesetzt werden müssen, dass Gefährdungen für Beschäftigte vermieden werden (§ 5 ArbSchG Abs. 3 Satz 3).

Die DGUV Information 208-043 („Sicherheit von Regalen“) konkretisiert diese Anforderungen und ersetzt seit November 2023 die zurückgezogene DGUV Regel 108-007 („Lagereinrichtungen und -geräte“). Die DGUV Information 208-043 bietet eine umfassende Anleitung zur sicheren Nutzung von Regalen und legt fest, wie regelmäßige Prüfungen durchzuführen sind, um die Sicherheit in Lagereinrichtungen zu gewährleisten.

 

Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Die Häufigkeit der wiederkehrenden Regalprüfung richtet sich nach den im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung ermittelten Fristen. Die DIN EN 15635 empfiehlt ein Mindestintervall von einem Jahr für wiederkehrende Regalprüfungen.

Diese jährliche Prüffrist wird auch in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“) als bewährte Praxis bestätigt.

Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass ein Regal nicht bis zur nächsten geplanten Prüfung sicher genutzt werden kann, ist die Prüffrist entsprechend neu festzulegen.

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Was wird bei einer Regalprüfung nach DIN EN 15635 gemacht?

Bei einer Regalprüfung nach DIN EN 15635 werden nicht nur die Regale selbst, sondern auch zahlreiche Details rund um die sichere Nutzung geprüft. Neben dem Aufbau und der korrekten Montage der Regale steht zum Beispiel auch der Zustand des Gebäudebodens im Fokus, da ein unzureichender Untergrund die Stabilität des gesamten Regalsystems gefährden kann.

Ebenso werden die Lastverteilung auf den Paletten, die Positionierung der Ladeeinheiten und die Wirksamkeit von Sicherungen wie Aushebesicherungen und Anfahrschutz betrachtet. Die Prüfung umfasst zudem die Kontrolle auf Schäden an Bauteilen sowie die Einhaltung der zulässigen Belastungsangaben und Maße, um einen gefahrlosen Betrieb sicherzustellen. Nachfolgende Aspekte stehen im Rahmen der Regalprüfung im Fokus:

 

Wurde das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut?

Der Regalprüfer kontrolliert, ob alle erforderlichen Verbände und Distanzstücke vorhanden und korrekt angeordnet sind. Bei Veränderungen an der Anordnung der Träger wird geprüft, ob auch die Verbände angepasst werden müssen.

 

Sind Schäden durch Stoßeinwirkung oder Überlastung an Trägern vorhanden?

Die maximale Durchbiegung von Trägern unter Nennlast darf 1/200 der Spannweite betragen, was 5 Millimetern pro Meter entspricht. Wird dieser Wert überschritten, muss das Regal entlastet und auf Überladung oder bleibende Verformungen geprüft werden.

 

Stehen die Regalstützen lotrecht?

Die maximal zulässige Schiefstellung von Regalstützen beträgt 0,5 Prozent, sofern der Hersteller keine strengeren Werte vorgibt. Dies kann mit einer digitalen Wasserwaage oder einer herkömmlichen, 1 Meter langen Wasserwaage und einem 5 Millimeter starken Distanzstück überprüft werden.

 

Sind Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial vorhanden?

Gerissene Schweißnähte dürfen nur repariert werden, wenn genaue Kenntnisse über die Werkstoffe vorliegen. Ansonsten müssen die Bauteile ausgetauscht werden. Bei Rissen im Grundmaterial ist ein Austausch der Stützen erforderlich. Unsachgemäßes Schweißen kann die Tragfähigkeit erheblich reduzieren und zum Einsturz führen.

 

Wie sind der Zustand und die Wirksamkeit der Sicherungen?

Es wird kontrolliert, ob alle Aushebesicherungen vorhanden und ordnungsgemäß eingelegt sind. Diese müssen einer Aushebekraft von mindestens 5000 Newton standhalten. Die Regalstützen müssen gegen Verschieben gesichert sein, beispielsweise durch Bodenanker. In Eckbereichen, die mit Flurförderzeugen be- und entladen werden, muss ein mindestens 400 Millimeter hoher Anfahrschutz vorhanden sein, der fest mit dem Boden, aber nicht mit dem Regal verbunden ist.

 

Wie ist der Zustand des Gebäudebodens?

Wenn der Untergrund nicht ausreichend tragfähig ist, können die Stützen einsinken und das Regal kann sich neigen. In einem solchen Fall muss das Regal neu ausgerichtet und für eine bessere Druckverteilung gesorgt werden, zum Beispiel durch Druckverteilungsbleche oder eine Fundamentierung.

 

Wie ist die Lage der Lasten auf der Palette?

Eine unsymmetrische Lastverteilung auf der Palette führt zu einer ungleichmäßigen Belastung des Regals. Dies kann eine Überlastung der Träger und Stützen zur Folge haben. Daher muss entweder die Tragfähigkeit des Regals reduziert oder die Last auf der Palette gleichmäßiger verteilt werden.

 

Wie ist die Position der Ladeeinheit auf dem Regal?

Eine unsymmetrisch auf dem Regal abgesetzte Palette führt ebenfalls zu einer Überlastung. Wird eine Europalette bei einem Trägerabstand von einem Meter nur um 6 Zentimeter versetzt eingelagert, erhöht sich die Beanspruchung der Träger und Stützen bereits um 12 Prozent.

 

Sind die Regale zu schwer beladen?

Die angegebene Fachlast gilt in der Regel für eine gleichmäßig verteilte Streckenlast. Wird stattdessen eine Punktlast in der Mitte des Fachs platziert, halbiert sich die zulässige Last, da sich die Biegespannung verdoppelt. Gleichmäßig beladene Paletten werden näherungsweise als Streckenlast betrachtet.

 

Werden die Maximalmaße der Ladeeinheiten eingehalten?

Um ein Anstoßen zu vermeiden, dürfen die vorgegebenen Abmessungen der Ladeeinheiten nicht überschritten werden. Bis zu einer Höhe von 9 Metern muss der seitliche Abstand zwischen Ladeeinheit und Stütze sowie zwischen den Ladeeinheiten mindestens 75 Millimeter betragen.

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Wer darf die Regalprüfung nach DIN EN 15635 durchführen?

Die Verantwortung, eine geeignete Person für die Regalprüfung auszuwählen, liegt bei Ihnen als Unternehmer. Grundsätzlich wird zwischen der regelmäßigen, externen Prüfung und der internen Prüfung durch Ihr eigenes Personal unterschieden. Für beide gelten unterschiedliche Anforderungen.

Für die regelmäßigen Prüfungen müssen Sie eine „befähigte Person“ beauftragen. Nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“) benötigt diese Person umfassende Fachkenntnisse. In der Praxis wird die Regalprüfung nach DIN EN 15635 meistens von einer dementsprechend qualifizierten Sicherheitsfachkraft (Sifa) durchgeführt.

Die internen Prüfungen in Ihrem Unternehmen werden in der Regel von Ihren Mitarbeitern durchgeführt, die mit den Regalen vertraut sind. Auch hier müssen die Prüfenden den Anforderungen an eine befähigte Person für die jeweilige Aufgabe genügen. Gerade wenn sich an der Regalgeometrie (zum Beispiel Fachhöhen oder Spannweiten) nichts ändert, ist es bei der internen Prüfung zum Beispiel nicht notwendig zu kontrollieren, ob das Regal noch exakt der ursprünglichen Montageanleitung entspricht.

 

Wie wird die Regalprüfung dokumentiert?

Die Dokumentation der Regalprüfung ist ein wesentlicher Schritt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und die Sicherheit im Betrieb nachzuweisen. Gemäß § 14 Abs. 7 BetrSichV müssen die durchgeführten Prüfungen, alle festgestellten Mängel sowie die Maßnahmen zu deren Beseitigung lückenlos dokumentiert werden.

Diese Dokumentation kann sowohl in Papierform als auch elektronisch erfolgen. Eine einfache und effektive Methode ist die Verwendung einer Tabelle, beispielsweise in einem Excel-Dokument. In dieser Tabelle werden alle relevanten Informationen festgehalten, darunter die festgestellten Schäden und die daraus resultierenden, erforderlichen Maßnahmen.

Die Aufzeichnungen der Prüfung müssen mindestens bis zur nächsten regelmäßigen Regalprüfung aufbewahrt werden. Führen Sie jedoch Reparaturen am Regal durch, ist es ratsam, die entsprechende Dokumentation über die gesamte Lebensdauer des Regals aufzubewahren. So können Sie jederzeit nachvollziehen, von wem und in welchem Umfang Reparaturarbeiten durchgeführt wurden, was im Schadensfall von großer Bedeutung sein kann.

 

Müssen strombetriebene Regale zusätzlich gemäß der DGUV Vorschrift 3  geprüft werden?

Ja, sogenannte kraftbetriebene Regale und Regalsysteme müssen tatsächlich zwei separaten Prüfungen unterzogen werden. Dies liegt daran, dass hier zwei völlig unterschiedliche Gefahrenbereiche abgedeckt werden, die jeweils von spezialisierten Fachkräften bewertet werden müssen, um eine umfassende Sicherheit zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei also nicht um eine doppelte, sondern um eine ergänzende Elektroprüfung.

Die Regalinspektion nach DIN EN 15635 konzentriert sich ausschließlich auf die mechanische und statische Sicherheit der Regalanlage. Diese Regalprüfung stellt sicher, dass das Regal als Bauwerk den Belastungen des Betriebs standhält und wird meistens von einer dementsprechend qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt.

Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3 Prüfung[LA1] ) hingegen fokussiert sich ausschließlich auf die elektrische Sicherheit. Alle elektrisch betriebenen Anlagen und Arbeitsmittel in einem Unternehmen unterliegen dieser gesetzlichen Prüfpflicht. Bei Regalen betrifft dies Komponenten wie Motoren, Steuerungen, elektrische Hebezeuge oder integrierte Beleuchtungssysteme. Die Elektroprüfung stellt sicher, dass von diesen elektrischen Bauteilen keine Gefahr, wie etwa ein Stromschlag oder ein Brand, ausgeht. Durchgeführt werden muss sie immer von einer qualifizierten Elektrofachkraft.

Die erfahrenen Elektrofachkräfte von Arbeitssicherheit.GmbH führen deutschlandweit die rechtskonforme Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Ihre kraftbetriebenen Regale, Regalsysteme und Lagereinrichtungen mit elektrischen Komponenten durch.

 

Wie lange dauert eine Regalprüfung nach DIN EN 15635?

Die Dauer einer Regalprüfung hängt vom Umfang und der Komplexität der Regalanlage ab, doch in der Regel nimmt die Kontrolle nur wenige Minuten je Regalfeld in Anspruch und kann problemlos im laufenden Betrieb erfolgen, sodass keine Ausfallzeiten entstehen.

Auf Wunsch lässt sich die Regalprüfung mit der Überprüfung von Leitern und Tritten (nach DIN EN 131 und DGUV Information 208-016) an einem Termin kombinieren, wie es bei Arbeitssicherheit.GmbH deutschlandweit möglich ist. So sparen Sie nicht nur Anfahrtskosten, sondern profitieren auch von einer besonders effizienten und gebündelten Sicherheitsüberprüfung.

 

Was kostet eine Regalprüfung?

Die Kosten für eine professionelle Regalprüfung sind eine wichtige Investition in die Sicherheit Ihres Betriebs. Pauschale Preisangaben sind oft schwierig, da die Kosten von mehreren Faktoren abhängen, wie der Art und Anzahl der Regale sowie dem Umfang der Prüfung.

Bei Arbeitssicherheit.GmbH erhalten Sie eine transparente und faire Preisgestaltung. Die Regalprüfung ist bereits ab 2,49 € pro laufenden Meter verfügbar. Mit diesem klaren Preismodell können Sie die Kosten für Ihren Betrieb einfach kalkulieren.

Zusätzlich zum attraktiven Preis profitieren Sie von einem umfassenden Service, der auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist:

  • Regalprüfung ohne Betriebsunterbrechung: Unsere Experten führen die Prüfung so durch, dass Ihre täglichen Arbeitsprozesse nicht gestört werden.
  • Garantiert rechtssicher: Sie erhalten von uns eine vollständige und gesetzeskonforme Dokumentation, die Sie vor rechtlichen Konsequenzen schützt.
  • Individuell für Ihre Regalanlagen: Jede Prüfung wird speziell auf Ihre Regaltypen und betrieblichen Gegebenheiten angepasst.
  • Zeitgemäß und gut verständlich: Wir kommunizieren die Prüfergebnisse klar und verständlich, damit Sie alle notwendigen Schritte nachvollziehen können.
  • Vor Ort in Ihrem Betrieb: Unser Service kommt direkt zu Ihnen, um die Prüfung effizient und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie durchzuführen.

Auch, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen oder Ihre bestehende Beurteilung aktualisieren möchten, sind wir in ganz Deutschland für Sie da.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Angebot.

Arbeitssicherheit gmbh

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