Explosionsschutzdokument deutschlandweit erstellen lassen

Das Bild zeigt ein Explosionsschutzdokument mit einem Schutzschild und einer Explosion.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Explosionsschutzdokument (Ex Schutzdokument) ist gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung für alle Unternehmen mit explosionsgefährdeten Bereichen verpflichtend.
  • Es dient der Identifikation von Gefahren, der Festlegung von Schutzmaßnahmen und dem Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  • Das Explosionsschutzdokument muss vor der Inbetriebnahme oder bei Änderungen von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen erstellt oder aktualisiert werden.
  • Ein Ex Schutzdokument ist eine spezifische Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung und enthält u. a. ein Explosionsschutzkonzept sowie eine Zoneneinteilung und alle erforderliche Maßnahmen für einen umfassenden Explosionsschutz.
  • Ein Explosionsschutzdokument ist bei Arbeitssicherheit.GmbH ab 975 €/Dokument erhältlich und wird deutschlandweit für alle Branchen angeboten.

In Unternehmen, in denen Gase, Aerosole, Dämpfe oder Stäube entstehen oder verarbeitet werden, können explosionsfähige Atmosphären auftreten, die in den betroffenen Arbeitsbereichen ein erhebliches Risiko darstellen. Um die Sicherheit Ihrer Anlagen und Arbeitsplätze zu gewährleisten, fordert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Explosionsschutzdokument. Dieses Dokument identifiziert potenzielle Gefahren, definiert Schutzmaßnahmen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Das Ex Schutzdokument muss vor der Inbetriebnahme oder bei Änderungen von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen erstellt beziehungsweise aktualisiert werden. Verlassen Sie sich dabei auf die branchenübergreifende Expertise von Arbeitssicherheit.GmbH. Wir erstellen Ihr Explosionsschutzdokument deutschlandweit zu wirtschaftlichen Konditionen und sorgen damit für einen effektiven Explosionsschutz in Ihrem Betrieb.

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Ein Explosionsschutzdokument ist ein Dokument, das gemäß § 6 GefStoffV erstellt wird, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Mitarbeiter in Bereichen zu gewährleisten, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Es dient dazu, Gefahren präventiv zu erkennen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?

Ein Explosionsschutzdokument ist für alle Unternehmen verpflichtend, die Arbeitsbereiche oder Anlagen betreiben, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Dazu gehören unter anderem die chemische Industrie, die Lebensmittelindustrie wie Mühlen oder Bäckereien, die pharmazeutische Industrie, Lackierbetriebe, Tankstellen sowie Entsorgungs- und Recyclingunternehmen. Auch in der Landwirtschaft, beispielsweise bei Biogasanlagen, oder in der Metallverarbeitung, etwa durch Aluminiumstaub, ist ein Explosionsschutzdokument notwendig. Selbst kleinere Betriebe wie Schreinereien oder Bäckereien können betroffen sein, wenn sie mit brennbaren Stoffen arbeiten.

Das Explosionsschutzdokument dient Ihnen als Nachweis dafür, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an den Explosionsschutz erfüllt. Es zeigt, dass potenzielle Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären erkannt, bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden.

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Unsere Fachkräfte sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen im Explosionsschutz erfüllt – effizient und rechtssicher.

Gesetzliche Grundlagen für das Explosionsschutzdokument

Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments wird durch verschiedene gesetzliche und technische Regelungen ergänzt, die eine praxisgerechte und rechtssichere Umsetzung ermöglichen.

Neben dem Paragrafen 6 der Gefahrstoffverordnung sind auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant, insbesondere die Paragrafen § 3 BetrSichV und § 5 ArbSchG, die die Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von Schutzmaßnahmen regeln.

Weitere gesetzliche Regelungen für das Explosionsschutzdokument:

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR): Diese konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In diesem Rahmen enthält die ASR V3 („Gefährdungsbeurteilung“) konkrete Hinweise an die Gestaltung von Arbeitsstätten und wird in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung angewendet. Sie legt insbesondere fest, wie Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen konkret umzusetzen sind.
  • ATEX-Richtlinien: Das Explosionsschutzdokument basiert auf den europäischen ATEX-Richtlinien. Die Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) definiert die Mindestvorschriften für den Arbeitsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen, während die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 95) die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme regelt, die in solchen Bereichen eingesetzt werden.
  • Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 720 ff.): Diese konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung im Bereich Explosionsschutz und bieten praxisnahe Anleitungen für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. Dazu gehören beispielsweise die TRGS 721, die sich mit der Beurteilung von Explosionsgefahren durch gefährliche explosionsfähige Atmosphären befasst, sowie die TRGS 722, die Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung solcher Atmosphären beschreibt.
  • DGUV Regel 113-001: Die Explosionsschutzregeln (EX-RL) 113-001 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet Anleitungen und Beispiele, insbesondere zur Zoneneinteilung in explosionsgefährdeten Bereichen und dient als praktische Hilfestellung bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments.

Welche Inhalte und Anforderungen hat ein Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument ist eine spezifische Ergänzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung für den Bereich Explosionsschutz und wird auf Basis dieser erstellt. 

Wenn Sie ein Explosionsschutzdokument erstellen oder erstellen lassen, sollten Sie darauf achten, dass nachfolgende Punkte in Ihrem Explosionsschutzdokument berücksichtigt werden:

  1. Alle Explosionsgefährdungen müssen ermittelt und einer Bewertung unterzogen werden.
  2. Es müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen, einschließlich der Darlegung eines Explosionsschutzkonzepts.
  3. Um die Gefährdungen richtig zu klassifizieren, müssen explosionsgefährdete Bereiche in Zonen eingeteilt werden.
  4. Für welche Bereiche müssen welche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen werden.
  5. Welche Überprüfungen und Prüfungen zum Explosionsschutz sind durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Was ist ein Explosionsschutzkonzept?

Ein Explosionsschutzkonzept ist ein zentraler Teil des Explosionsschutzdokumentes und bildet die Grundlage für die Sicherheit in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Es umfasst die Gesamtheit der substitutionalen,technischen und organisatorischen Maßnahmen (sog. STOP-Prinzip), die auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung entwickelt werden, um Explosionen zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren.

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Explosionsschutzkonzeptes gehören:

  1. Kurzbeschreibung des Arbeitsverfahrens
    Eine prägnante Darstellung der Arbeitsprozesse, bei denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können.
  2. Explosionsschutzziele
    Diese Ziele beziehen sich auf die einzelnen Verfahrensabschnitte und umfassen Maßnahmen wie:
    • Vermeidung oder Einschränkung explosionsfähiger Atmosphären, z. B. durch technisch dichte Anlagen, Reinigungsmaßnahmen bei Stäuben oder Erhöhung des Luftdurchsatzes bei Gasen und Dämpfen.
    • Vermeidung wirksamer Zündquellen.
    • Evakuierung der Beschäftigten vor Erreichen der Explosionsbedingungen, z. B. durch kontinuierliche Überwachung der explosionsfähigen Atmosphäre mittels Gaswarnanlagen mit optischer und akustischer Warnung.
    • Begrenzung der gefährlichen Auswirkungen von Explosionen, beispielsweise durch explosionsdruckfeste Bauweise.
  3. Auflistung der für eine Explosion in Frage kommenden Stoffe
    Eine detaillierte Übersicht der Stoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, einschließlich ihrer sicherheitstechnischen Kenngrößen wie Explosionsgrenzen und Zündtemperaturen.
  4. Arbeitsverfahren
    Beschreibung der Verfahren und Prozesse, die im Betrieb durchgeführt werden, einschließlich der potenziellen Gefahrenquellen.
  5. Allgemeiner Arbeitsschutz
    Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten, wie etwa Schulungen, persönliche Schutzausrüstung und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen.
  6. Allgemeiner Brandschutz
    Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden, die in explosionsgefährdeten Bereichen auftreten können.
  7. Aufstellungsplan der Gesamtanlage und baulicher Brandschutz
    Ein Plan, der die Anordnung der Anlagen und die baulichen Schutzmaßnahmen wie Brandabschnitte und Druckentlastungseinrichtungen darstellt.
  8. Vorgesehene Prüfungen und Kontrollen
    Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sicherzustellen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Ein tragfähiges Explosionsschutzkonzept erfordert die Einbindung von Personen, die direkt mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sowie von Verantwortlichen für die betroffenen Betriebsbereiche.

Wer darf Explosionsschutzdokument erstellen?

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass das Explosionsschutzdokument korrekt und vollständig erstellt wird. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung, die vorschreibt, dass Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären ermittelt, bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen dokumentiert werden müssen.

Wenn Ihnen als Arbeitgeber die notwendige Fachkenntnis fehlt, sind Sie verpflichtet, eine fachkundige Person mit der Erstellung des Explosionsschutzdokuments zu beauftragen, wie etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Nach § 2 Abs. 16 GefStoffV gilt eine Person als fachkundig, wenn sie über die erforderlichen Fachkenntnisse sowie über ausreichend Berufserfahrung zur Ausführung der jeweiligen Aufgabe verfügt.

Für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments wird eine Person als fachkundig angesehen, wenn sie über fundierte Kenntnisse der physikalischen Grundlagen, der Anlagen und betrieblichen Prozesse, der gesetzlichen Regelungen sowie des Standes der Technik im Bereich des Brand- und Explosionsschutzes verfügt (Quelle: DGUV Information 213-106).

Wie oft muss das Explosionsschutzdokument aktualisiert werden?

Wie eine Gefährdungsbeurteilung muss auch das Explosionsschutzdokument regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, damit es den aktuellen Betriebsbedingungen und gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Eine bestimmte Aktualisierungsfrist ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben. Sie als Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, das Dokument unverzüglich zu überarbeiten, wenn relevante Änderungen oder neue Erkenntnisse vorliegen (§ 6 Abs.10 GefStoffV).

Gründe, warum Sie das Explosionsschutzdokument aktualisieren sollten:

  • Änderungen an Arbeitsmitteln oder Anlagen, beispielsweise bei der Einführung neuer Maschinen, Geräte oder Anlagen, die explosionsgefährdete Bereiche betreffen.
  • Änderungen an Arbeitsverfahren, die das Risiko explosionsfähiger Atmosphären beeinflussen können.
  • Änderungen bei den verwendeten Stoffen, etwa wenn neue Stoffe eingesetzt werden oder sich die Eigenschaften der verwendeten Stoffe ändern.
  • Neue Erkenntnisse oder Unfälle, die auf Sicherheitslücken hinweisen, z. B. durch Unfälle oder Beinaheunfälle.
  • Ergebnisse von Prüfungen, die zeigen, dass bestehende Schutzmaßnahmen nicht mehr wirksam oder ausreichend sind.
  • Änderungen der gesetzlichen Vorgaben oder Normen, die den Explosionsschutz betreffen.

Auch wenn keine konkreten Änderungen vorliegen, sollten Sie das Explosionsschutzdokument in regelmäßigen Abständen überprüfen, um sicherzustellen, dass es weiterhin aktuell und vollständig ist. In der Praxis wird häufig eine jährliche Überprüfung empfohlen, insbesondere in Betrieben mit hohem Gefährdungspotenzial.

Die Dokumentation Ihre Explosionsschutzdokumentes

Zusätzlich zur Erstellung und Aktualisierung müssen Sie Ihr Explosionsschutzdokument auch nachvollziehbar dokumentieren, damit Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen können.

Achten Sie darauf, dass Ihr Ex Schutzdokument eine übersichtliche Gliederung aufweist und alle relevanten Informationen enthält, wie die Gefährdungsbeurteilung, die Zoneneinteilung und die getroffenen Schutzmaßnahmen. Ergänzende Details, wie Prüfprotokolle oder technische Daten, können Sie in Anhängen ebenfalls hinterlegen.

Was kostet ein Explosionsschutzdokument?

Die Kosten für ein Explosionsschutzdokument können je nach Umfang und betrieblichen Anforderungen variieren. Bei der Arbeitssicherheit.GmbH erhalten Sie ein professionell erstelltes Explosionsschutzdokument bereits ab 975 Euro pro Stück. Dieser Preis umfasst sämtliche Fahrt- und Spesenkosten sowie eine individuelle Expertenberatung.

Im Rahmen unserer Leistung erstellen wir Ihr Explosionsschutzdokument gemäß § 6 GefStoffV. Eine umfassende Betriebsbegehung vor Ort stellt sicher, dass die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens berücksichtigt werden. Die komplette Dokumentation erhalten Sie sowohl digital als auch in Papierform.

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen kostenlosen Zugang zu unserem digitalen Kundenportal. Hier werden alle wichtigen Informationen zur Arbeitssicherheit zentral erfasst und die Dokumente Ihrer Sicherheitsfachkraft (Sifa) oder Ihres Betriebsarztes effizient koordiniert, überwacht und dokumentiert.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch Fragen zum Explosionsschutzdokument haben oder ein kostenloses Angebot einholen möchten.

Arbeitssicherheit gmbh

Arbeitssicherheit.GmbH

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