Ergonomie am Arbeitsplatz ist ein entscheidender Faktor, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter zu fördern. Eine ergonomisch gestaltete Arbeitsumgebung reduziert nicht nur das Risiko arbeitsbedingter Beschwerden, sondern steigert auch die Produktivität und Zufriedenheit in Ihrem Team. Betriebsärzte spielen hierbei eine zentrale Rolle: Sie unterstützen Unternehmen dabei, Arbeitsplätze optimal zu gestalten und gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen.
Falsche Arbeitsmittel und unzureichende ergonomische Bedingungen können erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen, wie Rücken- und Nackenschmerzen, die häufig auf unergonomische Arbeitsplätze zurückzuführen sind.
Mit der Unterstützung eines Betriebsarztes können Sie als Arbeitgeber präventive Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen und langfristig die Arbeitsfähigkeit zu sichern.
| Ergonomie sorgt für eine menschengerechte Arbeit, die sowohl die Gesundheit schützt als auch die Produktivität steigert. |
Was bedeutet Ergonomie am Arbeitsplatz genau?
Ergonomie ist die Lehre von der menschlichen Arbeit und beschäftigt sich mit der Anpassung der Arbeit an den Menschen. Ziel ist es, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass sie den körperlichen und psychischen Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht werden.
Als interdisziplinäre Wissenschaft vereint die Ergonomie Erkenntnisse aus Fachbereichen wie Medizin, Biomechanik, Psychologie, Ingenieurwissenschaften und Sozialwissenschaften. Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und weiterer Unfallversicherungsträger forschen in Deutschland intensiv an der Weiterentwicklung ergonomischer Ansätze.
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ausdrücklich als betriebliche Aufgabe genannt, was die Bedeutung ergonomischer Fragestellungen im Arbeitsschutz und in der Prävention unterstreicht.
Mit dem Wandel der Arbeitswelt haben sich auch die Schwerpunkte der Ergonomie verändert, wobei die aktuellen Herausforderungen insbesondere folgende Aspekte umfassen:
- Zunahme von Muskel-Skelett-Beschwerden durch sitzende Tätigkeiten
- psychische Belastungen durch steigende Anforderungen an die mentale Leistungsfähigkeit
- Digitalisierung und die Gestaltung von sog. „Mensch-Maschine-Schnittstellen“, die eine beschwerdefreie Zusammenarbeit ermöglichen
- Flexibilisierung der Arbeit, die das Arbeiten an jedem Ort und zu jeder Zeit ermöglicht
Und nicht zuletzt erfordert auch der demografische Wandel eine altersgerechte ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Häufige körperliche Arbeit erhöht Risiko für Muskel-Skelett-Beschwerden
Zwar sind körperliche Anforderungen am Arbeitsplatz heute seltener als früher, dennoch gibt es nach wie vor Tätigkeiten, die mit hohen Belastungen einhergehen. Die Ergebnisse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, basierend auf den Daten von jeweils mehr als 17.000 Befragten in insgesamt vier Befragungen von 2006 bis 2024, zeigen, dass körperliche Anforderungen am Arbeitsplatz insgesamt zurückgegangen sind. Dennoch bleiben häufige körperliche Arbeitsbedingungen ein bedeutender Risikofaktor für Muskel-Skelett-Beschwerden. Besonders belastend wird weiterhin das Heben und Tragen schwerer Lasten wahrgenommen:
- 40 % der Beschäftigten, die häufig im Stehen arbeiten, berichten von drei oder mehr Muskel-Skelett-Beschwerden. Bei Personen, die seltener im Stehen arbeiten, liegt der Anteil bei 19 %.
- 45 % der Beschäftigten, die häufig Arbeiten mit den Händen ausführen (hohe Geschicklichkeit, schnelle Bewegungen oder große Kraft), klagen über drei oder mehr Beschwerden. Bei weniger häufigen Anforderungen sind es 22 %.
- 51 % der Beschäftigten, die häufig schwere Lasten heben und tragen, leiden unter drei oder mehr Muskel-Skelett-Beschwerden. Bei Personen, die seltener mit dieser Arbeitsbedingung konfrontiert sind, beträgt der Anteil 24 %.
Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass körperlich anstrengende Tätigkeiten trotz ihres Rückgangs weiterhin ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Als Arbeitgeber sollten Sie daher verstärkt auf ergonomische Arbeitsbedingungen achten, um die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen.
(Quelle: BIBB/BAuA-Faktenblatt 49, 2024: „Körperliche Arbeitsanforderungen: heute seltener als früher“.
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Was sind die Grundregeln der Ergonomie am Arbeitsplatz?
Die Grundregeln für ergonomisch richtig gestaltete Arbeitsplätze zielen darauf ab, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass sie die Gesundheit, Sicherheit und Produktivität der Beschäftigten fördert. Hier sind die wichtigsten neun ergonomischen Grundprinzipien:
1. Anpassung an den Menschen
- Arbeitsplätze, Werkzeuge und Arbeitsmittel sollten an die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten der Beschäftigten angepasst werden, nicht umgekehrt.
- Verstellbare Möbel (z. B. höhenverstellbare Schreibtische und Stühle) ermöglichen eine individuelle Anpassung.
2. Vermeidung einseitiger Belastungen
- Monotone Bewegungen und statische Haltungen sollten vermieden werden.
- Regelmäßige Positionswechsel und dynamisches Sitzen fördern die Durchblutung und reduzieren Verspannungen.
3. Optimale Körperhaltung
- Der Rücken sollte gerade gehalten werden, und die natürliche S-Form der Wirbelsäule sollte unterstützt werden.
- Die Füße sollten flach auf dem Boden stehen und die Knie sollten in einem 90-Grad-Winkel gebeugt sein.
4. Ergonomische Anordnung von Arbeitsmitteln
- Häufig genutzte Gegenstände sollten in Reichweite platziert werden, um unnötige Bewegungen zu vermeiden.
- Der Bildschirm sollte auf Augenhöhe und etwa eine Armlänge entfernt positioniert sein.
5. Bewegung und Pausen
- Regelmäßige Pausen und Bewegungseinheiten sind das Um und Auf, um körperliche und mentale Ermüdung zu vermeiden.
- Die 20-20-20-Regel für Bildschirmarbeit: Alle 20 Minuten für 20 Sekunden auf etwas in 20 Fuß (ca. 6 Meter) Entfernung schauen.
6. Beleuchtung und Klima
- Ausreichende und blendfreie Beleuchtung reduziert Augenbelastungen.
- Angenehme Raumtemperaturen und gute Luftqualität fördern das Wohlbefinden.
7. Lasten richtig heben und tragen
- Beim Heben schwerer Gegenstände sollte aus den Beinen heraus gehoben werden, nicht aus dem Rücken.
- Lasten sollten nah am Körper getragen werden, um die Belastung der Wirbelsäule zu minimieren.
8. Psychosoziale Ergonomie
- Neben der physischen Gestaltung des Arbeitsplatzes ist auch die mentale Belastung zu berücksichtigen.
- Klare Kommunikation, angemessene Arbeitsbelastung und ein gutes Betriebsklima fördern die psychische Gesundheit.
9. Schulung und Sensibilisierung
- Beschäftigte sollten regelmäßig über ergonomische Prinzipien und die richtige Nutzung von Arbeitsmitteln geschult werden, denn was hilft Ergonomie am Arbeitsplatz, wenn sie nicht richtig angewendet wird?
Das Beherzigen sowie die Umsetzung dieser Grundregeln tragen dazu bei, arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen in Ihrem Unternehmen zu reduzieren und die langfristige Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.
Ist ein ergonomischer Bürostuhl Pflicht?
Vielleicht fragen Sie sich als Arbeitgeber jetzt, ob eine ergonomische Ausstattung, wie ein ergonomischer Bürostuhl, überhaupt zu Ihren Arbeitgeberpflichten gehört. Die Antwort darauf sollte für Sie nicht nur eine Frage der gesetzlichen Vorgaben sein, sondern auch eine Frage der Verantwortung für die Gesundheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter.
Nach den Grundregeln der Ergonomie am Arbeitsplatz sollten Arbeitsmittel und Arbeitsplätze an die körperlichen und kognitiven Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst werden. Ein ergonomischer Bürostuhl ist dabei ein zentrales Element, insbesondere bei Bildschirmarbeitsplätzen. Er unterstützt die natürliche S-Form der Wirbelsäule, fördert eine optimale Sitzhaltung und reduziert das Risiko von Rücken- und Nackenschmerzen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ und ASR A1.8 „Verkehrswege“) schreiben vor, dass Arbeitsplätze so gestaltet sein müssen, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Dazu gehört auch die Bereitstellung ergonomischer Arbeitsmittel, wenn diese erforderlich sind, um Belastungen zu minimieren (§ 3a ArbStättV „Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten“). Ein höhenverstellbarer Bürostuhl mit Rückenlehne und Armstützen erfüllt diese Anforderungen und ist daher in vielen Fällen Pflicht.
Als Arbeitgeber sind Sie also nicht nur gesetzlich verpflichtet, für eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zu sorgen, sondern profitieren auch von den positiven Effekten auf die Arbeitsleistung und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter. Ein ergonomischer Bürostuhl ist daher nicht nur eine Investition in die Gesundheit Ihrer Belegschaft, sondern auch in den Erfolg Ihres Unternehmens.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Arbeitsplätze den ergonomischen Anforderungen entsprechen, empfiehlt sich eine Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt. Wenn Sie dabei fachkundige Unterstützung brauchen: Wir von der Arbeitssicherheit.GmbH sind gerne für Sie und Ihre Anliegen da.
Ergonomie am Arbeitsplatz gesetzlich richtig umsetzen
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Normen, die Sie kennen und umsetzen sollten:
Gesetze, Normen und Vorschriften zur Ergonomie am Arbeitsplatz im Überblick
| Gesetze, Verordnungen und Normen | Details |
| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | – Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) – Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG) – Ergonomische Aspekte wie Arbeitsplatzgestaltung und psychische Belastungen sind Teil der Gefährdungsbeurteilung. |
| Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | – Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz – § 3 ArbStättV „Gefährdungsbeurteilung“: Ergonomische Risiken bewerten |
| Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | – Sicherstellung der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze |
| DIN EN ISO 6385 | Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen |
| DIN EN ISO 9241 | Ergonomie der Mensch-System-Interaktion, insbesondere für Bildschirmarbeitsplätze |
| DIN 33402 | Ergonomie – Körpermaße des Menschen, wichtig für die Gestaltung von Arbeitsmitteln |
| DIN EN ISO 10075 | Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung |
| Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 Gefährdungsbeurteilung | Konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV zur Bewertung ergonomischer Risiken |
| ASR A3.4 Beleuchtung | Regelt die ergonomische Gestaltung der Beleuchtung am Arbeitsplatz |
| ASR A3.5 Raumtemperatur | Vorgaben für ein ergonomisch optimales Raumklima |
| ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen | Stellt sicher, dass Arbeitsplätze ausreichend Platz für ergonomische Bewegungsfreiheit bieten |
| DGUV Information 215-410 | Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen |
| DGUV Information 215-442 | Beleuchtung im Büro – Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung |
| DGUV Information 215-520 | Klima im Büro – Antworten auf häufige Fragen zur ergonomischen Gestaltung |
Wie ein Betriebsarzt helfen kann, Ihre Arbeitsplätze ergonomisch zu gestalten
Ein Betriebsarzt spielt, wie eingangs erwähnt, eine wichtige Rolle bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen. Mit seinem Fachwissen unterstützt er Ihr Unternehmen dabei, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie den individuellen Bedürfnissen Ihrer Beschäftigten gerecht werden.
Dabei analysiert er Arbeitsbedingungen, identifiziert gesundheitliche Risiken und gibt konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Ergonomie. Dazu gehören beispielsweise die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, die Optimierung von Arbeitsabläufen sowie die Schulung Ihrer Mitarbeitenden im richtigen Umgang mit ergonomischen Arbeitsmitteln.
Darüber hinaus arbeitet der Betriebsarzt eng mit Sicherheitskräften (Sifa) zusammen, um ganzheitliche präventive Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten langfristig geschützt wird.
Wenn Sie Unterstützung bei der ergonomischen Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze benötigen, stehen Ihnen die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Arbeitssicherheit.GmbH deutschlandweit zur Seite. Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen dabei, langfristig ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen.