Berufsgenossenschaft: Alle Fristen & Pflichten für Unternehmer

berufsgenossenschaft bg pflicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Unternehmen in Deutschland unterliegen der BG-Pflicht. Die Pflicht zur BG Anmeldung gilt bereits ab dem ersten Tag der Unternehmensgründung – und zwar auch ohne Mitarbeiter.

 

  • Ab dem Tag der Gründung des Unternehmens haben Sie eine Woche Zeit für die BG-Anmeldung.

 

  • Ausnahme: Bestimmte Freiberufler sind von der BG-Pflicht ausgenommen.

 

  • Vergessen Sie die Anmeldung bei der BG oder führen Sie die BG-Anmeldung verspätet durch, haften Sie gegebenenfalls persönlich bei Unfällen oder Berufskrankheiten und es drohen Ihnen Bußgelder und Nachzahlungen.

 

  • Die Höhe des BG-Beitrags richtet sich nach der Gefahrklasse der jeweiligen Branche und der jährlichen Lohnsumme eines Unternehmens. Hinzu kommt ein von Jahr zu Jahr variierender individuell festgelegter Beitragsfuß der jeweiligen BG.

 

  • Bei der Meldung von Arbeitsunfällen an die BG gilt für Unternehmer die Drei-Tage-Frist. Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von mehr als drei Kalendertagen führen, unterliegen der Meldepflicht und müssen an die BG gemeldet werden.

 

  • Zu spät gemeldete Arbeitsunfälle können zur Verzögerung der Bearbeitung und zum Verlust von Leistungsansprüchen bei der BG führen – im Zweifel werden Kosten für die Behandlung oder Entschädigung nach einem Arbeitsunfall abgelehnt und Unternehmer haften persönlich für Schäden.

Jeder Unternehmer in Deutschland ist verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger, also etwa einer Berufsgenossenschaft (BG) anzumelden. Der Beitritt in eine BG ist einer der ersten Schritte als Unternehmer nach der Gründung eines Unternehmens. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann das teuer werden. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus der täglichen Arbeit in der Arbeitssicherheit und erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie tun müssen und wie lange sie dafür Zeit haben.

 

Frist BG-Anmeldung: Zeitvorgabe

Die Anmeldefrist bei der BG ist gesetzlich genau festgelegt. Laut § 192 SGB VII beträgt die Frist zur BG-Anmeldung eine Woche nach der Gründung Ihres Unternehmens. Ab dem ersten Gründungstag ist Ihr Unternehmen in der BG-Pflicht und es bleibt Ihnen genau eine Woche Zeit für den Beitritt in die Berufsgenossenschaft, die für Ihre Branche zuständig ist. Eine Übersicht finden Sie hier.

Besonderheit: Haben Sie eine Gewerbeanmeldung bei einem Gewerbeamt durchgeführt, wird diese automatisch an die BG weitergeleitet. Um jedoch sicherzugehen, dass Sie die Anmeldefrist von einer Woche auch wirklich einhalten, sollten Sie die BG-Anmeldung sicherheitshalber selber durchführen.

 

Nichteinhaltung der Frist zur BG-Anmeldung

Wenn Sie die Anmeldung bei der BG vergessen, begehen Sie nach § 209 SGB VII eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist der Fall, wenn Sie die BG-Anmeldung verspätet oder (vorsätzlich) gar nicht durchführen.

 

Anmeldefrist verpasst? Mögliche Konsequenzen:

Die finanziellen und rechtlichen Folgen bei Missachten der BG-Pflicht können die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen.

Rückwirkende Nachforderung der BG-Beiträge der letzten 4 Jahre   Ausnahme: Ist die BG-Anmeldung absichtlich nicht erfolgt, beträgt die Verjährungsfrist sogar 30 Jahre.  
Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro    
Gefährdung des Versicherungsschutzes   Tritt in Ihrem Unternehmen ohne BG-Mitgliedschaft ein Schadensfall auf (Arbeitsunfall, Berufskrankheit), kann es zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen.  
Persönliche Haftung des Unternehmers im Schadensfall   Wenn die BG für den Schadenfall in Ihrem Unternehmen nicht leistet, können sie als Unternehmer persönlich für anfallende Kosten haften.  
Zusätzliche Verwaltungsgebühren   Hinzu kommen möglicherweise Säumniszuschläge und Verzugszinsen.  

Jetzt ein kostenloses Angebot anfordern und mit unserer Betreuung keine Unternehmerfristen und Pflichten verpassen

 

BG-Anmeldung auch ohne Mitarbeiter

Sie haben ein Unternehmen gegründet und haben bisher gar keine Mitarbeiter eingestellt. Trotzdem: Laut Gesetz besteht bei unternehmerischer Tätigkeit eine BG-Pflicht und das auch ohne Mitarbeiter. Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie ein Unternehmen gründen und keine Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie sich bei der BG anmelden.

Die BG-Pflicht gilt für diese Unternehmen – auch ohne Mitarbeiter:

  1. Einzelunternehmer – egal ob Vollzeit oder nebenbei
  2. GmbH-Gesellschafter – auch wenn sie allein arbeiten
  3. Handwerksbetriebe im Nebenerwerb – schon bei kleinsten Aufträgen
  4. Start-ups – ab dem allerersten Tag der Gründung

Ausnahmen: Bestimmte Freiberufler sind von der BG-Mitgliedschaft ausgenommen. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Heilpraktiker und Apotheker. Genauere Angaben zu den rechtlichen Möglichkeiten finden Sie hier: § 4 SGB VII. Nicht von der BG-Pflicht ausgenommen sind gemäß § 2 SGB VII die Berufsfelder: Physiotherapie, Logopädie, Fotografie und Grafikdesign.

Jetzt Arbeitssicherheit + Betriebsarzt anfragen!

Mit unseren Fachkräfen für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten kann die nächste BG-Kontrolle kommen. Jetzt kostenlos anfragen.

Pflichtangaben – Checkliste BG-Anmeldung

Die formelle Anmeldung bei der BG besteht aus einem einseitigen Anmeldeformular, welches auch online ausgefüllt werden kann.

Checkliste Angaben BG-Anmeldung:

  • Firmenbezeichnung
  • Name, Geburtsdatum und Geschäftsadresse
  • Gewählte Rechtsform
  • Gesellschafterliste/ Konzern- oder Verbundzugehörigkeit
  • Unternehmensgegenstand: Tätigkeitsbeschreibung
  • Gründungs-/ Eröffnungsdatum bzw. Unternehmensnachfolge (Übernahme)
  • Beschäftigte (auch Minijobber): Anzahl und Eintrittsdatum
  • Voraussichtliche Brutto-Lohnsumme

 

Beitragshöhe BG-Mitgliedschaft

Häufiger Irrtum: Anmeldepflicht bedeutet nicht gleich Beitragspflicht.

Zwar sind Sie als Unternehmer verpflichtet, sich bei der BG auch ohne Mitarbeiter anzumelden. Ob und wann Kosten entstehen, hängt von Ihrer Unternehmensform und der jeweiligen BG ab. Kosten für die BG-Mitgliedschaft fallen häufig erst dann an, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. In manchen Fällen müssen jedoch auch ohne Mitarbeiter Mindest- oder Pflichtbeiträge an die BG gezahlt werden.

Die Berechnungsgrundlage der BG-Beitragshöhe ergibt sich aus:

  • Der Entgeltsumme der Beschäftigten: Jährliche Lohn- und Gehaltssumme und

  • Der Gefahrklasse (GK) Ihres Unternehmens: Unfallrisiko und durchschnittliche Unfallhäufigkeit
  • Hinzu kommt ein jährlich neu vom BG-Vorstand festgelegter Beitragsfuß: Dieser wird aus den Ausgaben der BGs und den gemeldeten Lohnsummen aller Mitgliedsunternehmen berechnet. Mit anderen Worten: Der Beitragsfuß ist eine Art Umlageschlüssel, mit dem die BG ihre Gesamtkosten auf die versicherten Unternehmen verteilt.

Das Risiko für Arbeitsunfälle fällt je nach Schwerpunkt des Unternehmens sehr unterschiedlich aus. Die Gefahrklasse wird von der für Ihr Unternehmen zuständigen BG ermittelt.

Ein Beispiel einer BG-Beitragsberechnung finden Sie hier.

 

Freiwillige BG-Mitgliedschaft

Einzelne Personengruppen unterliegen nicht der BG-Pflicht, können sich aber freiwillig versichern, um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu beanspruchen.

Die freiwillige BG-Anmeldung ist möglich für:

  • Einzelunternehmer
  • Im Betrieb mitarbeitende Ehegatten von Einzelunternehmern (wenn kein Arbeitsverhältnis besteht)
  • Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Gesellschafter, die unternehmerähnlich tätig sind
  • Gesellschafter einer OHG
  • Komplementäre einer KG
  • Vorstandsmitglieder einer AG

 

Pflichtmeldungen an die BG

Nachdem Sie Ihr Unternehmen erfolgreich bei der BG angemeldet haben, sind Sie ab diesem Zeitpunkt dauerhaft verpflichtet, regelmäßige und außerordentliche Meldungen an Ihre Berufsgenossenschaft durchzuführen. Um Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie alle Änderungen, die Ihr Unternehmen betreffen sowie Unfälle oder Zwischenfälle im Betrieb an die BG melden. Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, gefährden Sie nicht nur den Versicherungsschutz durch die BG, sondern müssen auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

Welche Fristen gelten bei der Unfallmeldung?

Der Unternehmer muss gemäß § 193 SGB VII seiner Meldepflicht bei der BG nachkommen, wenn Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Der Unfalltag wird nicht mitgezählt, sodass die Frist am Tag nach dem Unfall beginnt. Anders ist es bei Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen – sie werden bei der Drei-Tage-Frist mitgezählt. Eine BG-Meldung über schwerwiegende oder tödliche Arbeitsunfälle müssen Sie als Unternehmer sofort durchführen.

Unfälle, die nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen, müssen nicht bei der BG gemeldet werden. Bei nicht meldepflichtigen Unfällen schreibt § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 jedoch vor,  ein internes Verbandbuch zu führen.

 

Folgen und Konsequenzen bei unterlassener Meldung

Melden Sie als Unternehmer einen Arbeitsunfall bei der BG verspätet, verzögert sich nicht nur die Bearbeitung – unter Umständen verfallen Ansprüche oder sogar der Versicherungsschutz. Kommen Unternehmer Ihren Meldepflichten und Fristen gegenüber der BG nicht nach, drohen Konsequenzen:

Verspätete Meldung Bußgeld: bis zu 5.000 Euro  
Fehlende Dokumentation Zivilrechtliche Haftung: Melden Sie als Arbeitgeber einen Arbeitsunfall in Ihrem Unternehmen nichts ordnungsgemäß und erhält der betroffene Angestellte hierdurch keine Leistungen der BG, kann dieser Sie auf Schadenersatz verklagen. Gegebenenfalls müssen Sie den Schaden aus eigenen Mitteln ersetzen.

 

Zusammenfassung BG-Anmeldung

  • Zuständige BG ermittelt
  • Anmeldefrist berücksichtigt (1 Woche)
  • Unternehmensdaten & Tätigkeitsbeschreibung vorhanden
  • (geplante) Anzahl Mitarbeiter und (voraussichtliche) Lohnsumme parat
  • Anmeldung online oder per Formular (kostenlos)
  • Mitgliedsnummer (auch: UNR.S oder Unternehmensnummer) erhalten/ notiert
  • Sie als Unternehmer: Versicherungspflicht? Freiwillig versichern?

 

Die häufigsten Fragen zum Thema BG-Fristen & Pflichten:

 

Bei welcher BG muss ich mich anmelden?

Je nachdem in welche Branche Ihr Unternehmen fällt, ist eine von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften oder gegebenenfalls die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig. Welche BG für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Schwerpunkt Ihres Unternehmens bzw. nach Ihren Produkten. Allerdings: Auch, wenn Sie in verschiedenen Bereichen tätig sind bzw. verschiedene Materialien verarbeiten, ist immer nur eine BG für Ihr Unternehmen zuständig.

Hinweis: Wenn Sie unsicher sind, welche BG für Ihr Unternehmen in Frage kommt, können Sie direkt Kontakt zu einer der BG aufnehmen und sich durchfragen. Alternativ können Sie Ihre Fragen zur BG-Anmeldung unter der Infohotline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellen.

 

Wie kann ich einen Arbeitsunfall melden?

Unternehmer können Arbeitsunfälle online, per Post oder per Fax an die zuständige BG übermitteln. Die BG-Unfallmeldung sollte vollständig und so detailliert wie möglich sein.

 

Wer muss einen Arbeitsunfall bei der BG melden?

Grundsätzlich müssen Arbeitsunfälle durch den Unternehmer gemeldet werden, wobei dieser eine bevollmächtigte Person mit der Meldung beauftragen kann.

 

Wann müssen BG-Beiträge gezahlt werden?

Die Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft werden im Regelfall nach dem Ablauf eines Kalenderjahres fällig – hierfür erhalten Unternehmen einen Beitragsbescheid. Unternehmen müssen den BG-Beitrag bis zum 15. des Monats zahlen, der auf die Bekanntgabe des Beitragsbescheids folgt. Einige BG verschicken ihren Beitragsbescheid typischerweise im Frühjahr, häufig im April. In Einzelfällen können Unternehmen aufgefordert werden, Vorschüsse an die jeweilige BG zu zahlen, die dann mit dem endgültigen Bescheid verrechnet werden.

 

Welche Vorteile hat man durch die BG?

Die BG unterstützt Sie als Unternehmer, den Arbeitsplatz für Ihre Beschäftigen sicher zu gestalten und betriebliche Unfälle zu vermeiden sowie dem Entstehen von Berufskrankheiten vorzubeugen. Im Versicherungsfall, das heißt bei Arbeitsunfällen oder dem Auftreten von Berufskrankheiten, sorgt die BG für eine umfassende medizinische, berufliche und auch die soziale Rehabilitation Ihrer Beschäftigten. Außerdem unterstützt erhalten Versicherten oder deren Hinterbliebene finanziellen Leistungen, um die Folgen abzusichern.

Arbeitssicherheit gmbh

Arbeitssicherheit.GmbH

Als Dienstleister übernehmen wir die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Vom Kleinunternehmen bis zum Konzern sind wir Ihr rechtssicherer Anbieter. Unser Expertenteam steht Ihnen digital, telefonisch und vor Ort immer schnell zur Seite. Auch bei der Kommunikation mit Behörden lassen wir Sie nicht alleine. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.

Wir bieten deutschlandweit:

  • Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Brandschutz
  • Gefahrgut/-stoff
  • E-Check
  • Regalprüfung
  • Und vieles mehr…