Interne oder externe Sifa? – Die richtige Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

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Interne vs. externe Sifa (Fasi) - kurz erklärt:

• Sifa-Pflicht: Um Bußgelder oder Auflagen zu vermeiden und Mitarbeitersicherheit zu gewährleisten, müssen Unternehmen ab dem ersten Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen (Sifa).

• Häufiger Irrtum: Die offiziell anerkannte Abkürzung für Fachkraft für Sicherheit lautet Sifa. Sie kann auch Sicherheitsfachkraft genannt werden.

• Die Kurzform FASI steht nicht in Verbindung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie steht hingegen für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit.

• Um eine interne Sifa bestellen zu können, müssen Sie einen Mitarbeiter zur internen Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden.

• Damit Beschäftigte die Ausbildung zur internen Sifa absolvieren können, sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Die Ausbildung einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit geht außerdem mit einem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand einher.

• Alternativ können Sie für Ihren Betrieb eine erfahrene und unabhängige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beauftragen – diese ist sofort und zuverlässig einsatzbereit.

• Vorteile der externen Sifa: Anstelle des internen Verwaltungsaufwandes tritt die strukturierte Vorgehensweise der externen Sifa, eines bereits ausgebildeten Experte im Gesundheits- und Arbeitsschutz.

Ihr Betrieb unterliegt der Sifa-Pflicht – und nun? Als Arbeitgeber müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen (§ 5 ASiG). Die Sifa ist ein Experte im Gesundheits- und Arbeitsschutz und setzt gesetzliche Grundlagen praxisnah um. Zunächst stellt sich jedoch für Arbeitgeber die Wahl: Fachkraft für Arbeitssicherheit intern oder extern bestellen? Lesen Sie hier über die Vor- und Nachteile für Ihr Unternehmen, wenn Sie die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) intern oder extern vornehmen.

 

Sifa oder FASI – was ist der Unterschied?

Obwohl viele Arbeitgeber annehmen, dass FASI für Fachkraft für Arbeitssicherheit steht, liegen sie falsch.

Hintergrund ist, dass die Abkürzung FASI eigentlich für einen gemeinnützigen Verein steht – und das sogar ganz offiziell. Der Verein repräsentiert sämtliche Experten im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz in ganz Deutschland.

Es heißt also weder interne noch externe FASI – stattdessen lautet die korrekte Kurzform für die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur Sifa. Richtig ist jedoch, dass sowohl die Bestellung einer internen als auch einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) möglich ist.

Fazit: Der Unterschied zwischen Sifa und FASI liegt darin, dass ersteres die Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnet, während letzteres die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. meint.

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Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Voraussetzungen, Ausbildung und Kosten

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, eine bereits in Ihrem Betrieb angestellte Person zur internen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ausbilden zu lassen.

 

Wer darf im Betrieb eine Sifa-Ausbildung machen?

Um einen Ihrer Mitarbeiter als interne Sifa auszubilden, müssen die Zugangsvoraussetzungen berücksichtigt werden. Die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit verlangt den Erwerb umfangreicher Kompetenzen.

Voraussetzungen für die Ausbildung zur internen Sifa:

Berechtigung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder  
Bachelor- oder Masterabschluss in den Ingenieurwissenschaften oder  
Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder  
Absolvieren der Meisterprüfung oder  
Erfolgreich absolviertes Studium in: Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene, Arbeitswissenschaft, Physik, Biologie, Chemie, Humanmedizin oder Ergonomie  
Sowie eine anschließende praktische Berufstätigkeit über die Dauer von mindestens zwei Jahren in dem entsprechenden Berufsfeld  

 

Wer ist geeignet die Ausbildung als Sifa zu absolvieren?

Für das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung zur internen Sifa müssen Teilnehmer sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorweisen. Zu den weiteren persönlichen Voraussetzungen einer angehenden Fachkraft für Arbeitssicherheit zählen eine strukturierte Arbeitsweise und ein funktionierendes Zeitmanagement. Angehende interne Sicherheitsfachkräfte sollten unbedingt über eine positive Grundhaltung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verfügen.

Hinweis: Je nach BG kann außerdem vorausgesetzt werden, dass Ihr entsprechender Mitarbeiter pro Jahr mindestens 50 Stunden im Unternehmen eingesetzt ist (z.B. laut BGHW).

Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann Ihr Mitarbeiter interne Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) werden.

 

Wie läuft die Ausbildung zur Sifa ab?

Sie fragen sich, wie genau einer Ihrer Beschäftigten Sifa werden kann, damit Sie ihn als interne Sifa beauftragen können? Die Sifa-Ausbildung läuft über einen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften) anerkannten oder durchgeführten Ausbildungslehrgang ab. Konkrete Informationen erfahren Sie über Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.

Die Sifa-Ausbildung umfasst:

Dauer der Ausbildung zur Sifa Die Ausbildung zur internen Sifa dauert in der Regel jedoch ungefähr zwei Jahre.   Alternativ besteht die Möglichkeit eines kompakten Vollzeitkurses über ca. 5 Monate.
Gestaltung Die Lernzeit in Präsenz (vor Ort) wird kombiniert mit Selbstlernphasen (u.a. internetgestützt).
Termine Insgesamt umfasst die Ausbildung circa 24 Termine, bei denen Anwesenheit vorausgesetzt wird.
Praktika Es sind mehrere Praktika zu absolvieren, um das Gelernte in der betrieblichen Praxis anzuwenden.
Lernerfolgskontrollen Das vermittelte Wissen wird in Form von Lernerfolgskontrollen überprüft.
Inhalt Die Sifa-Ausbildung umfasst verschiedene Lernfelder, die aufeinander aufbauen.
Kosten der Ausbildung zur Sifa Je nach Anbieter variieren die Preise für die Ausbildung zwischen 9.000 und 15.000 Euro.   Darin enthalten: Unterrichtsmaterial, Zugang zur Sifa-Lernwelt, Ausbildung und Prüfung.
Sonstige Kosten Es fallen zusätzliche Kosten für Fahrtwege und Unterkunft im Zusammenhang mit Seminaren und Praktika an.

Hinweis: Der Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Im Anschluss an die erfolgreiche Ausbildung steht der Bestellung einer Sifa nichts mehr im Weg.

 

Vorteile einer internen Sifa für Arbeitgeber

Es gibt zahlreiche Argumente, die für die Ausbildung einer internen Sifa im Betrieb sprechen.

Die interne beauftragte Sicherheitsfachkraft (Sifa):

  • Kennt den Betrieb, die Abläufe und die Mitarbeiter sehr gut
  • Hat kurze Kommunikationswege
  • Ist direkt im Unternehmen ansprechbar
  • Identifiziert sich sehr stark mit dem Betrieb
  • Ist häufig präsent und kann schnell reagieren
  • Hat bestenfalls eine persönliche Bindung zu den Mitarbeitern
  • Motiviert die Mitarbeiter zum Mitwirken im Arbeitsschutz
  • Kann eine langfristige Sicherheitskultur aufbauen
  • Stellt einen Mehrwert für das Unternehmen dar

Durch den gesetzlichen Rahmen und das heutige Verständnis von Arbeitssicherheit (Geschichte des Arbeitsschutzes) wird eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit immer gebraucht.

 

Nachteile einer internen Sifa

Ob die Ausbildung einer internen Sicherheitsfachkraft für Ihr Unternehmen die richtige Wahl ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die oben genannten Vorteile sollten stets mit den Kosten ins Verhältnis gebracht werden.

Folgende Nachteile sollten Arbeitgeber abwägen:

  • Lange Ausbildungszeit für die sicherheitstechnische Betreuung (6 Monate bis 2 Jahre)
  • Die Kosten der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind hoch
  • Personal- und Weiterbildungskosten trägt das Unternehmen – zumindest sofern der Mitarbeiter die interne Sifa-Ausbildung nicht eigenfinanziert oder Fördermittel nutzt
  • Ausfallzeiten/ Ausfall der internen Sifa während Schulungen
  • Bei Krankheit fällt die intern bestellte Sifa aus
  • Durchschnittsgehalt circa 55.500 Euro/Jahr für eine interne Sifa
  • Wenn die ausgebildete Sifa das Unternehmen verlässt, beginnt der Prozess von vorn

Tipp vom Profi: Bis Ihre interne Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) vollständig ausgebildet ist, können Sie die Zeit problemlos mit einer externen Sifa überbrücken.

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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Beauftragung, Ablauf, Kosten

Wie läuft die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ab?

Die Bestellung der externen Sifa erfolgt schriftlich. Es werden die Vertragslaufzeit und die Aufgaben und Zuständigkeiten der externen Sifa vereinbart. Nach Abschluss des Vertrags über die Bestellung der externen Sifa wird Ihnen eine offizielle Bestellungsurkunde vom Dienstleister ausgestellt. Das Zertifikat enthält Informationen über die für Ihren Betrieb beauftragte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zudem bestätigt das Zertifikat die rechtskonforme Bestellung und dient als Nachweis gegenüber der BG oder Aufsichtsbehörden.

 

Was kostet eine externe Sifa?

Kurzum: Die Dienstleistung der externen Sifa ist ab 49 Euro pro Monat verfügbar. Die Kosten für eine extern beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) richten sich nach Faktoren wie der Anzahl der Mitarbeiter (Betriebsgröße) und der Gefährdungsklasse Ihres Betriebs. Auch die Komplexität der betrieblichen Anforderungen und die Art der Tätigkeit können die Kosten beeinflussen.

Beim Vergleich verschiedener Anbieter wird deutlich, dass die Kosten stark variieren können. Darüber hinaus kann je nach Anbieter eine Abrechnung pro Monat oder pro Jahr vereinbart werden.

Fällt Ihr Betrieb in eine höhere Gefährdungsklasse, benötigt die extern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gegebenenfalls Zusatzqualifikationen. Verfügt Ihr Betrieb über mehrere Standorte, können Kosten für Logistik und Koordination anfallen.

Praxistipp: Die Kosten einer extern bestellten Sifa richten sich auch nach den spezifischen Leistungen, die Ihr Unternehmen benötigt. Häufig wird zwischen einer grundsätzlichen Betreuung durch eine externe Sifa und weiteren Dienstleistungen – wie dem Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, der Vorbereitung auf BG-Kontrollen oder Regalprüfungen – unterschieden.

Tipp: Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot ein, um die individuellen Kosten für die Bestellung einer externen Sifa in Ihrem Unternehmen einschätzen zu können. So wissen Sie genau, welche Leistungen Sie benötigen – und zu welchen Konditionen.

 

Welche Aufgaben übernimmt eine externe Sifa im Unternehmen?

Der Aufgabenbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist komplex und vielfältig. Da die Sifa den Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung fachlich beraten soll, muss sie über sehr gute Kenntnisse in ihrem Fachgebiet verfügen (§ 6 ASiG). Allen voran steht das Ziel, dem Entstehen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Betrieb vorzubeugen.

Mit ihrer Tätigkeit stellt die externe Sifa sicher, dass der Betrieb sämtliche Fristen und Pflichten gegenüber der Berufsgenossenschaft einhält. Gleiches gilt für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, beispielsweise aus den Rahmenrichtlinien des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Neben der sicherheitstechnischen Kontrolle von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln fällt die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter in den Tätigkeitsbereich der externen Sicherheitsfachkraft.

Im Rahmen von Standortbegehungen analysiert und bewertet die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. Hierdurch erhält sie ein umfassendes Bild von potenziellen Gefährdungen und technischen Schwachstellen.

Die systematische Ermittlung und Bewertung der relevanten Gefahrenquellen führt die Sifa mithilfe der Gefährdungsbeurteilung durch. Daraus kann die externe Sicherheitsfachkraft Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und entwickeln. Auch bei der Durchführung dieser Schutzmaßnahmen ist die externe Sifa im Unternehmen maßgeblich beteiligt.

 

Wie flexibel ist die Zusammenarbeit mit einer externen Sifa?

Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist in der Regel sehr flexibel. Sie als Arbeitgeber können zwischen unterschiedlichen Vertragslaufzeiten wählen. Hierdurch wird sowohl eine kurzfristige als auch eine langfristige Unterstützung durch eine externe Sifa ermöglicht.

 Die externen Experten für Arbeitssicherheit können in den meisten Fällen eine schnelle Einsetzbarkeit und Verfügbarkeit gewährleisten. Mit einer extern bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist Ihr Betrieb optimal betreut.

Ob interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – wir helfen Ihnen, die Anforderungen Ihres Unternehmens einzuordnen und eine passende Lösung zu entwickeln.

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Kann eine externe Sifa die Zeit bis zur internen Ausbildung überbrücken?

Ja, eine externe Sifa kann problemlos als Übergangslösung eingesetzt werden. Dies ist für Arbeitgeber beispielsweise von Interesse, wenn die bereits vorhandene interne Sifa krankheitsbedingt ausfällt.

Diese Option kommt auch in Frage, wenn Sie sich entscheiden, einen angestellten Beschäftigten als interne Fachkraft ausbilden zu lassen. Während der Ausbildung einer internen Sifa ist die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit eine praktikable Lösung für Arbeitgeber.

 

Vorteile einer externen Sifa

Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden der Bezeichnung „Experte im Gesundheits- und Arbeitsschutz“ gerecht.

Vorteile einer extern bestellten Sifa:

  • Breite Erfahrung aus verschiedenen Branchen und Betrieben
  • Neutrale, unabhängige Sichtweise
  • Strukturierte zielgerichtete Vorgehensweise
  • Flexible Vertragsgestaltung
  • Aktuelles Fachwissen durch ständige Weiterbildung
  • Volle Transparenz der Kosten
  • Kein finanzieller und zeitlicher Mehraufwand für die Ausbildung
  • Lückenlose Betreuung, kein Ausfall

 

Interne oder externe Sifa (Fasi) im Vergleich

Allen voran steht die gesetzliche Forderung zur schriftlichen Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Sowohl die Bestellung einer internen als auch einer externen Sicherheitsfachkraft erfüllen diese gesetzliche Pflicht – beide Varianten sind rechtskonform. Wichtig ist, dass Sie sich beim Delegationsakt von der Eignung der Fachperson überzeugen.

Zur Erinnerung: Die offizielle Abkürzung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet Sifa – FASI steht für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit. Es empfiehlt sich daher, die Abkürzung Sifa zu verwenden.

Die Entscheidung, ob in Ihrem Unternehmen eine interne Sifa ausgebildet oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden soll, liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Beide Modelle haben unterschiedliche Kosten, Nutzen und zeitliche Aufwände.

 

Interne oder externe Sifa – Kosten, Nutzen, Aufwand

Bei der Bestellung einer internen Sifa fallen Ausbildungs- und Lohnkosten an, während bei der Beauftragung einer externen Sifa in der Regel Honorar- oder Dienstleistungskosten entstehen. Das durchschnittliche Jahresgehalt einer internen Sifa liegt bei rund 55.500 Euro – und damit deutlich über den Kosten, die für die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit anfallen.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist sofort verfügbar und kann ohne Verzögerung in Ihrem Betrieb eingesetzt werden. Im Vergleich dazu muss eine interne Sicherheitsfachkraft zunächst die mehrstufige Ausbildung absolvieren – das erfordert Zeit und Planung. Für Betriebe, die kurzfristig rechtssicher handeln müssen, etwa, weil Sie einen Brief von der Berufsgenossenschaft (BG) erhalten haben, kann eine externe Lösung daher sinnvoll sein.

Intern bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit kennen den Betrieb, die Abläufe und die Mitarbeiter genau. Eine extern bestellte Sifa bringt hingegen einen neutralen Blick von außen und breite Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit.

Die passende Variante für Ihr Unternehmen – ob externe oder interne Sifa – hängt stark von der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotenzial ab.

Egal ob Sie kurzfristig oder langfristig Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) benötigen oder die Zeit bis zur internen Ausbildung überbrücken möchten – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und praxisnaher Beratung zur Seite.

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Häufig gestellte Fragen:

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja, die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz regelmäßig und systematisch ermittelt und bewertet werden (§ 5 ArbSchG). Auch die Dokumentationspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 ArbSchG).

Übrigens: Der Blick auf die psychischen Gefährdungen im Arbeitsfeld ist erst seit 2013 fest verankert (Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland).

 

Wie oft muss eine Sifa im Betrieb anwesend sein?

Die Einsatzzeit der extern oder intern bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb hängt von der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefährdungsklasse ab.

Ausführliche Informationen lesen Sie hier nach

 

Kann ein Kleinbetrieb eine externe Sifa beauftragen?

Ja, besonders für Kleinbetriebe ist eine externe Sicherheitsfachkraft (Sifa) oft die wirtschaftlichste und einfachste Lösung, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

 

Wie finde ich eine qualifizierte externe Sifa?

Bei der Auswahl und Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sollten Sie auf Erfahrung in Ihrer Branche und eine Zulassung nach DGUV Vorschrift 2 achten. In der Regel stellen Anbieter Ihnen ein Betreuungszertifikat aus.

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